Datum: 05.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bärenhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 14.06.2021
2 Bekanntgaben
3 Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; a) Änderung der Gründung b) Möglichkeit der Geothermie
4 FF Bindlach - Ersatzbeschaffung für LF 16/12; Antrag der Feuerwehr Bindlach
5 Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement; Abstimmung des weiteren Vorgehens
6 Bebauungsplan Nr. 46 "Bowlinganlage Bindlacher Berg"; 2. Änderung a) Aufstellungsbeschluss b) Billigung und Freigabe des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
7 Jahresrechnung 2020 a) Rechenschaftsbericht b) Auftrag zur örtlichen Rechnungsprüfung
8 Genehmigung von Notarurkunden
9 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage 1 zur Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 05.07.2021.pdf
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.07.2021.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 14.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben. 

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Glasfaseranschluss Rathaus
Der Erste Bürgermeister informierte über den Erhalt des Zuwendungsbescheides für den Glasfaseranschluss des Rathauses. Die Auftragssumme beläuft sich auf 32.439,83 €, die Zuwendung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beträgt 29.195,84 €.

Haushaltssatzung der Gemeinde Bindlach für das Haushaltsjahr 2021
Seitens des Landratsamtes Bayreuth wurde mit Schreiben vom 19.05.2021 die rechtsaufsichtliche Genehmigung für den Haushalt 2021 erteilt. 

Angebotserweiterung Zimmererarbeiten Feuerwehrgerätehaus Bindlach
Christian Brunner informierte zudem über eine Auftragserweiterung für das o. g. Gewerk. Durch die rasant gestiegenen Holzpreise war es dem einzigen Anbieter nicht möglich, das Angebot zu halten. Er sah sich gezwungen, vom Angebot zurückzutreten. Nur durch die Angebotserweiterung i. H. v. 52.037,57 €, die durch die anbietende Firma mittels Lieferantenangebot nachgewiesen wurde, konnte Einigkeit erzielt werden.

Einstellung des Corona-Schnelltest-Angebotes
Das Angebot wird aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der damit stetig zurück gehenden Nachfrage vorerst mit Ablauf des 10.07.2021 eingestellt.

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3. Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; a) Änderung der Gründung b) Möglichkeit der Geothermie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

a) Nachdem in der letzten Gemeinderatssitzung vom 14.06.2021 seitens der Planergemeinschaft die Gründungsvariante mit Bohrpfählen als geeignete und mit Einsparungspotenzial verbundene Variante erläutert wurde, muss nun eine Kostenmehrung von ca. 160.000 € hingenommen werden. 

Günther Lenk erklärte, dass gegenüber der Gründungsvariante mit Brunnenringen noch immer eine Einsparung i. H. v. ca. 240.000 € erzielt wird. Seitens der Fa. Mikan wurde eine hypothetische Hochrechnung durchgeführt, nun wurde mit tatsächlichen Massen gerechnet. Im Ergebnis sind bei der Bohrpfahlgründung ca. 7.000 m³ Abtransport und Wiederzuführung mit neuem Material notwendig. Daher auch die Kostenmehrung. 

Helmut Raps bestätigte nochmals, dass sich die Variante mit Brunnenringen als nicht geeignet herausgestellt hatte. Die Umplanung war daher unumgänglich.

Seitens des Gremiums wurde erhebliche Kritik an die Planer gerichtet, da die örtlichen Gegebenheiten bereits seit langem bekannt und offensichtlich die notwendigen Abstimmungen ausgeblieben sind. 

Christian Brunner ist verwundert über die Aneinanderkettung von verschiedenen Versäumnissen in der vergangenen Zeit. Das Bodengutachten ist seit langem bekannt und auch der hohe Grundwasserstand ist nicht neu. Seiner Einschätzung nach hat man sich in der Planergemeinschaft nicht ordentlich abgestimmt, denn technisch bleibt nunmehr diese eine Variante mit Bohrpfählen. Diese Erkenntnis hätte bereits seit langem vorliegen können bzw. müssen. Zudem wurde im gleichen Kreis vor 3 Wochen von einer Einsparung ausgegangen, was niemals hätte so kommuniziert werden dürfen.

Florian Eagan erachtet die Umstände als großes Ärgernis, wurde doch die Änderung der Gründung als Einsparung mit ca. 180.000 € verkauft. Nach nun 3 Wochen wird hieraus eine Mehrung, was für das Vertrauensverhältnis und die Zusammenarbeit absolut unbefriedigend ist.

Werner Fuchs ist gleicher Ansicht und bittet um detaillierte Vorstellung der Bohrpfahlgründung. Explizit bittet er um Angaben über die Dimension der Pfähle und über die Art des Einbringens. Weiterhin schlägt er Günther Lenk vor, auf den Teil seines Honorars zu verzichten, der sich aufgrund der Mehrkosten, die man in gewisser weise hätte sehen können/müssen, errechnet.

Helmut Raps erläuterte, dass die Bohrpfähle einen Durchmesser von ca. 75 cm haben und in einer Tiefe von ca. 13 m gründen. Er erklärte zudem, dass Rammpfähle, wie sie bei der Baumaßnahme "Soda-Brücke" eingesetzt wurden, hier nicht möglich sind. Beim neuen Feuerwehrgerätehaus werden Bohrungen vorgenommen und in diese sodann Beton eingegossen.

Günther Lenk wiederholte erneut, dass bereits 2018 durch Ihn die Bohrpfahlgründung im Gemeinderat vorgeschlagen wurde. Er weist deshalb die Kritik entscheidend zurück und verweist auf Helmut Raps als Statiker, der eine Gründung mit Brunnenringen für möglich und wirtschaftlich erachtet hat.

Christian Brunner ist nicht einverstanden, dass der Ball des "Schuldigen" nun auf den alten Gemeinderat zurückgespielt wird. Für ihn hätte der Fehler behoben werden können, hätte man sich vor Ausschreibungsbeginn nochmals ordentlich innerhalb der Planergemeinschaft abgestimmt. Auch das Bodengutachten war zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegend.

Werner Fuchs pflichtet bei, für Ihn gab es keinen Zweifel an der Gründung mit Brunnenringen, die so durch die Planergemeinschaft gegenüber dem Gremium vorgeschlagen wurde. Zumal diese Variante immer als äußerst verlässlich und noch dazu als wirtschaftlicher dargestellt wurde.

Torben Schlieckau greift nochmals das Thema der Rammpfähle auf und bittet um Erläuterung, weshalb diese nicht genommen werden können. Aus seiner Sicht wäre auch aus zeitlichen Gründen ein Vorteil gegenüber Bohrpfählen gegeben.

Helmut Raps erklärte, dass die Rammpfähle nicht geeignet sind, um die hier vorliegenden Lasten zu tragen, da sie nicht bis in den Sandstein hineinragen, sondern lediglich aufstehen. Die Bohrpfähle hingegen können in den Stein hineingebohrt werden.

Robert Bertoldo hält es für sinnvoll, nach vorne zu schauen. Die Fehler sind passiert und können nicht rückgängig gemacht werden. Aus seiner Erfahrung heraus, bittet er künftig solche Unstimmigkeiten in den Planungen zu vermeiden. Einige Baufirmen versuchen hieraus Kapital zu schlagen.

Werner Hereth kann sich der vorgenannten Kritik nur anschließen und sieht keine Alternative der geänderten Gründungsform zuzustimmen. Er bittet um kurze Darstellung der Zeitschiene.

Günther Lenk erklärte, dass die Bohrungen ab ca. 01.09.2021 begonnen werden können. Zuvor erfolgt die Baustelleneinrichtung und die Herstellung der Planie.

b) Der Erste Bürgermeister übergab direkt das Wort an Dieter Ackermann, der für die technische Gebäudeausrüstung zuständig ist. Dieser erläuterte, dass durch die neue Gründungsvariante mit Bohrpfähle sich nun die Möglichkeit einer Geothermie eröffnet.

Um die benötigten 32 kW Heizleistung zu erzielen, wären 58 Bohrpfähle mit Rohren auszustatten, in denen die Sohle für die Wärmepumpe gefüllt wird. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 117.000 € netto. Im Gegenzug entfällt der Heizkessel mit Zubehör, welcher sich auf ca. 96.500 € netto beläuft. Der Mehrpreis würde somit bei ca. 20.500 € liegen, abzüglich einer zusätzlichen Förderung von 35 %. 

Neben der Problematik, eine Firma in der kurzen Zeit zu beauftragen, wäre ein separates Wasserrechtsverfahren notwendig.

Christian Brunner sieht dies vor allem aus zeitlicher Sicht kritisch. Für Ihn wäre die Geothermie ein äußerst positiver Nebeneffekt, der aber von Anfang an ordentlich hätte geplant werden müssen. Durch die Gefahr eines zeitlichen Verzugs nimmt er von der Möglichkeit abstand.

Torben Schlieckau findet es tragisch, dass auf dieses energetisch sinnvolle Teilprojekt aufgrund von Planungsunzulänglichkeiten verzichtet werden muss. Die geringen Mehrkosten hätten sich schnell amortisiert.

Beschluss 1

a) Der geänderten Gründungsvariante mit Bohrpfählen wird, auch unter der Bedingung von Mehrkosten i. H. v. rund 160.000 € (Nachtrag Nr. 01, Fa. Mickan), zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Als neue Heizart für das neue Feuerwehrgerätehaus wird die nun mögliche Geothermie gewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Es erfolgt keine Umplanung in Bezug auf die Heizart.

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4. FF Bindlach - Ersatzbeschaffung für LF 16/12; Antrag der Feuerwehr Bindlach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Löschgruppenfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Bindlach (Baujahr 1992) ist aus Sicht der Feuerwehrführung zu ersetzen. Der federführende Kommandant, Marco Neugebauer, informierte das Gremium umfassend über den Zustand des aktuellen Fahrzeuges, sowie über mögliche Ersatzfahrzeuge. 

Seitens der Feuerwehr wird ein LF 20 empfohlen, welches Teile der Beladung des aktuellen Fahrzeuges übernehmen und mit Spezialausrüstung wie z. B. einer Seilwinde ausgestattet werden könnte. Die Kosten für ein solches Fahrzeug liegen bei rund 450.000 €, die staatliche Förderung beträgt aktuell 105.000 €. Weiterhin stehen Zuwendungen des Landkreises Bayreuth in Aussicht.

Torben Schlieckau erkundigt sich nach dem Finanzplan. Die Ersatzbeschaffung war hierin bisher nicht enthalten, der Antrag sei für Ihn daher sehr überraschend und unerwartet.

Christian Brunner kann dies bestätigen, erklärte aber, dass gemeinsam mit der Feuerwehrführung derzeit ein Bedarfsplan für einen Zeitraum von 10 Jahren ausgearbeitet wird, um eben solche Ersatzbeschaffungen auch frühzeitig im Finanzplan ersichtlich zu machen.

Weitere Fragen zu den Kosten des Fahrzeugs konnten noch nicht im Detail beantwortet werden. Die in der Präsentation genannten Kosten basieren auf Nachfragen bei benachbarten Kommunen, die ebenfalls ein LF 20 beschafft haben.

Beschluss

Dem Antrag auf Ersatzbeschaffung wird zugestimmt, die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Feuerwehrführung und mit Fachplanern die Ausschreibung vorantreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement; Abstimmung des weiteren Vorgehens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informierte über Abstimmungen mit Fachplanern zur Erstellung eines Integralen Konzeptes aufgrund der Starkregenereignisse vom 05.06. und 06.06.2021. Die Kosten für ein solches Konzept belaufen sich auf geschätzt 50.000 bis 200.000 €, je nach örtlichen Verhältnissen und sind in Teilen förderfähig. Als Bearbeitungszeit ist ein Jahr vorgesehen.

Entsprechende Informationen des Bayerischen Umweltmisnisterium wurden dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Aus Sicht von Christian Brunner werden Starkregenereignisse in Zukunft noch häufiger auftreten. Die Einschätzung wird auch von den Staatlichen Behörden geteilt, weshalb entsprechende Konzepte über die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) förderfähig sind.

Aktuell läuft die Erfassung der Schäden in allen betroffenen Gemeindeteilen. Auch sind bereits kleinere Maßnahmen abgestimmt und in Umsetzung. Die großen Schadensbilder lassen sich allerdings nur in Abstimmung mit der Wasserwirtschaft klären. Auch hier fanden bereits bezüglich des Hochwasserschutzkonzeptes Abstimmungen statt.

Für Christian Brunner sollte das Thema zweigleisig betrachtet werden. So waren z. B. die Außenorte überwiegend durch wild abfließendes Wasser betroffen, dagegen in Siedlungsgebieten das Kanalnetzsystem überstaut und wild abfließendes Wasser ursächlich

Werner Fuchs hält es für absolut sinnvoll, das Konzept anzugehen. Nur so lassen sich Erkenntnisse zur Abarbeitung von großen Ereignissen und Schadensbildern gewinnen.

Torben Schlieckau ist der Ansicht, dass auch die Stadt Bayreuth mit beteiligt werden sollte, denn aus dem Stadtgebiet fließt viel Wasser in Richtung Bindlach.

Christian Brunner bestätigte, dass im Rahmen der Planungen zum Hochwasserschutzkonzept bereits mit der Stadt Bayreuth Kontakt aufgenommen wurde. Es gilt nun, die Varianten mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landesamt für Umwelt abzustimmen und im Anschluss auf die Stadt Bayreuth zuzugehen.

Anja Müller möchte zusätzlich erwähnen, dass in Benk bereits seit 2005 Planungen zum Hochwasserschutz laufen, das Projekt sollte nach nun 16 Jahren ebenfalls vorangetrieben werden.

Beschluss

Die Abstimmung des Konzeptes mit dem Wasserwirtschaftsamt wird weiter vorangetrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 46 "Bowlinganlage Bindlacher Berg"; 2. Änderung a) Aufstellungsbeschluss b) Billigung und Freigabe des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.10.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer beantragte die Änderung des o. g. Bebauungsplanes.

Der durch das vom Grundstückseigentümer beauftragte Architekturbüro ausgearbeitete Entwurf ist dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden.

Beschluss 1

a) Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46„Bowlinganlage Bindlacher Berg“ wird eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Entwurf in der Fassung vom 05.07.2021 wird zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Jahresrechnung 2020 a) Rechenschaftsbericht b) Auftrag zur örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Finanzverwaltung hat als Beratungsunterlage eine 22-seitige Heftung mit Rechenschaftsbericht, Übersicht über Vermögen, Schulden und Rücklagen, über die Jahresergebnisse nach Einzelplänen samt Erläuterungsberichten zu den Haushaltsverbesserungen und Mehrausgaben gefertigt. 

Das Gesamtergebnis der Jahresrechnung beläuft sich auf rund 30,7 Mio. €. Darin sind die Zuführung zum Vermögenshaushalt mit 4,7 Mio. € und der sich ergebende Sollüberschuss von rd. 3,6 Mio. € enthalten. Die Schulden zum 31.12.2020 betrugen rund 3,25 Mio. €. 

Beschluss 1

a) Die Jahresrechnung 2020 wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen (Art. 102 Abs. 2 GO). Der Verwaltungshaushalt schließt mit 18.116.257,89 €, der Vermögenshaushalt mit 12.662.094,02 € ab. Am Abschlusstag waren Kasseneinnahmereste beim Verwaltungshaushalt in Höhe von 427.890,55 € und im Vermögenshaushalt mit 563.322,39 € vorhanden. Die Übersichten über die Rücklagen und die Schulden werden zur Kenntnis genommen.

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2020 samt Anlagen ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt und gilt als Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Rechnungsprüfungsausschuss wird im Vollzug des Art. 103 Abs. 1 GO mit der örtlichen Prüfung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Genehmigung von Notarurkunden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 8

Beschluss 1

a) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Ulrich Simon, Bayreuth, vom 07.01.2021 (UR.Nr. 20 S/2021) Kenntnis genommen. Alle darin abgegebenen Erklärungen werden vorbehaltlos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Ulrich Simon, Bayreuth, vom 07.01.2021 (UR.Nr. 22 S/2021) Kenntnis genommen. Alle darin abgegebenen Erklärungen werden vorbehaltlos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Ulrich Simon, Bayreuth, vom 07.01.2021 (UR.Nr. 23 S/2021) Kenntnis genommen. Alle darin abgegebenen Erklärungen werden vorbehaltlos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

d) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Ulrich Simon, Bayreuth, vom 07.01.2021 (UR.Nr. 24 S/2021) Kenntnis genommen. Alle darin abgegebenen Erklärungen werden vorbehaltlos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

e) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Ulrich Simon, Bayreuth, vom 07.01.2021 (UR.Nr. 25 S/2021) Kenntnis genommen. Alle darin abgegebenen Erklärungen werden vorbehaltlos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 6

f) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Ulrich Simon, Bayreuth, vom 10.06.2021 (UR.Nr. 1406 S/2021) Kenntnis genommen. Alle darin abgegebenen Erklärungen werden vorbehaltlos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Keine Vorgänge

Datenstand vom 08.09.2021 12:41 Uhr