Datum: 02.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bärenhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften vom 05.07.2021
2 Bekanntgaben
3 Sanierung und Teilneubau Staudenzentrum Haselhof; a) Vergabe der Installationsarbeiten Elektro b) Vergabe der Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten c) Vergabe der Trockenbauarbeiten d) Vergabe der Metallbauarbeiten e) Vergabe der Fensterbauarbeiten f) Vergabe der Installationsarbeiten Heizung/ Lüftung/ Sanitär g) Vergabe der Estricharbeiten
4 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 10 "östlich Oschenbergweg"; Sachstandsbericht
5 Mobile Luftreinigungsgeräte für die Grund- und Mittelschule
6 Beteiligung an drei Plangenehmigungsverfahren "Erneuerung von Eisenbahnüberführungen" a) Über den Trebgastbach, Bahn-km 63,914 b) Über einen Graben, Bahn-km 64,959 c) Über einen Graben, Bahn-km 65,950
7 Kreisstraße BT 46 Goldkronacher Straße, Straßenbeleuchtung
8 Genehmigung von Notarurkunden
9 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 02.08.2021.pdf

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1. Genehmigung der Niederschriften vom 05.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

a) Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach
Christian Brunner informierte über den Baubeginn, der mit der Einrichtung der Baustelle heute gestartet ist. Die Bohrarbeiten für die Fundamente werden Anfang September starten.

b) Erweiterung einer bestehenden ortsfesten Funkanlage mit der STOB-Nr. 67 1414
Die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG informiert über die Erweiterung der Infrastruktur für mobiles Breitband am Standort Lainecker Straße 4 um eine 5G-Sendeanlage. Vor dem Baubeginn wird die Gemeide schriftlich informiert.

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3. Sanierung und Teilneubau Staudenzentrum Haselhof; a) Vergabe der Installationsarbeiten Elektro b) Vergabe der Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten c) Vergabe der Trockenbauarbeiten d) Vergabe der Metallbauarbeiten e) Vergabe der Fensterbauarbeiten f) Vergabe der Installationsarbeiten Heizung/ Lüftung/ Sanitär g) Vergabe der Estricharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

a) Die Vergabe "Installationsarbeiten Elektro" wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es sind 3 Angebote eingegangen, wobei das wirtschaftlichste Angebot bei 88.030,87 € liegt.

b) Die Vergabe "Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten" wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es ist ein Angebot eingegangen, welches bei 115.202,89 € liegt.

c) Die Vergabe "Trockenbauarbeiten" wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es ist ein Angebot eingegangen, welches bei 31.411,61 € liegt.

d) Die Vergabe "Metallbauarbeiten" wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es sind 2 Angebote eingegangen, wobei das wirtschaftlichste Angebot bei 34.886,04 € liegt.

e) Die Vergabe Fensterbauarbeiten" wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es sind keine Angebote eingegangen, weshalb eine "Freihändige Vergabe" forciert werden sollte.

f) Die Vergabe "Installationsarbeiten Heizung/Lüftung/Sanitär" wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es sind 3 Angebote eingegangen, wobei das wirtschaftlichste Angebot bei 133.639,44 € liegt.

g) Die Vergabe "Estricharbeiten" wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es ist ein Angebot eingegangen, welches bei 20.678,69 € liegt.

Die bisherige Gesamtmehrung beläuft sich auf ca. 54.000 €. 

Stefanie Kolanus interessiert der aktuelle Zeitplan.

Lilly König erklärte, dass nach jetzigem Stand kurz vor Weihnachten der Estrich eingebaut werden soll. Im neuen Jahr könnten dann, je nach Witterung, der der Innen- und Außenputz sowie die Außenanlagen folgen.

Torben Schlieckau erkundigt sich nach der Möglichkeit zur Installation einer Photovoltaikanlage.

Lilly König bestätigte, dass die Dachkonstruktion eine Installation hergibt, auch wurden bereits Leerrohre im Inneren des Gebäudes vorgesehen.

Beschluss 1

a) Der Auftrag "Installtionsarbeiten Elektro" wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 88.030,87 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Auftrag "Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten" wird an den Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 115.202,89 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Der Auftrag "Trockenbauarbeiten" wird an den Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 31.411,61 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

d) Der Auftrag "Metallbauarbeiten" wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 34.886,04 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 5

e) Die Vergabe "Fensterbauarbeiten" wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 6

f) Der Auftrag "Installationsarbeiten Heizung/Lüftung/Sanitär" wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 133.639,44 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 7

g) Der Auftrag "Estricharbeiten" wird an den Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 20.678,69 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 10 "östlich Oschenbergweg"; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2019 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert das neue Gemeinderatsgremium über den Verfahrensstand des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 10 „östlich Oschenbergweg“. 

Der Gemeinderat hat am 14.10.2019 die Einleitung eines Bauleitverfahrens auf den Grundstücken Fl.Nr. 1490/1 und 1499, Gemarkung Bindlach, beschlossen. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung fand im Zeitraum vom 11.11.2019 bis zum 11.12.2019 statt. Aufgrund verschiedener Problemstellungen, die durch den Antragsteller zu klären waren, konnte das Verfahren noch nicht weiter vorangetrieben werden.

Christian Brunner erklärte zunächst, dass die in der ursprünglichen Planung vorgesehenen drei süd-östlichen Parzellen verworfen wurden. Auch eine Verbreiterung des bestehenden Weges wurde durch die Eigentümer versagt. Die Erschließungsstraße verläuft nun neben dem Weg.

Ein bereits jetzt vorhandenes hydraulisches Problem im Kanalnetz konnte im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt behoben werden. Sollte es aber zur Ausweisung der Bauflächen kommen, sind weitere Maßnahmen notwendig. Die Versorgung des Gebietes ist aufgrund der Lage nur durch den Bau einer Druckerhöhungsanlage möglich, da kein ausreichender Versorgungsdruck besteht. Löschwasser kann nicht in ausreichender Menge bereitgestellt werden, auch hier hat der Antragsteller geeignete Lösungen aufzuzeigen.

Stefanie Kolanus stört die Verschwenkung der Zufahrtstraße. Weiterhin ist ein Spielplatz vorgesehenen, der ihrer Einschätzung nach nicht zwingend notwendig ist.

Berthold Just erklärte hierzu, dass die Eigentümer den Anliegerweg erhalten und nicht abtreten möchten. Aus diesem Grund wurde die Erschließungsstraße neben den Weg gelegt. Die Notwendigkeit des Spielplatzes kann sicher in Frage gestellt werden.

Werner Hereth sieht den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet kritisch, kann diesen aber akzeptieren, wenn die Fachbehörden zustimmen. 

Berthold Just erklärte, dass der gesamte Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet durch Öko-Ausgleichsflächen ausgeglichen und dieser Ausgleich dinglich gesichert wird.

Werner Fuchs kann sich die kleinteilige Ausweisung von Bauland grundsätzlich vorstellen, allerdings nicht an dieser Stelle. Sollte es dennoch zu einem Satzungsbeschluss kommen, sollten alle Kosten, auch die der investiven Maßnahmen im Bereich Abwasser, Wasser und Löschwasser auf den Antragsteller umgelegt bzw. durch diesen getragen werden. 

Christian Brunner bestätigt, dass bereits eine entsprechende Erklärung des Antragstellers vorliegt.

Neithard Prell kann den geplanten Eingriff in die Natur nicht unterstützen. Leider war dem damaligen Beschluss keine Ortsbesichtigung vorausgegangen, sonst wäre es ggf. nicht zur Einleitung des Verfahrens gekommen.

Udo Lindlein hatte damals eine Ortsbesichtigung gemacht und deshalb auch gegen die Einleitung gestimmt. Der Bau einer parallel zum bestehenden Weg verlaufenden Straße ist für ihn ein weiteres Argument gegen die Ausweisung von Bauflächen in diesem Bereich und sollte mit Blick auf unnötigen Flächenfraß vermieden werden. 

Torben Schlieckau hatte ebenfalls eine Ortsbesichtigung vorgenommen und deshalb auch Einwände erhoben. Für ihn fehlt es auch an der Steuerungsmöglichkeit durch die Gemeinde, was zu möglichen Baulücken führen kann. Zudem sollte die Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit im Bebauungsplan festgesetzt werden.

Dr. Andrea Hellauer interessiert, bis zu welcher Höhe der Antragsteller seine Bereitschaft zur Kostenbeteiligung erklärt hatte. Auch sollten die langfristigen Kosten z. B. für den Betrieb der Druckerhöhung mitberücksichtigt und entschädigt werden.

Berthold Just erklärte, dass bisher keine Aussage zur Höhe der Kostenbeteiligung getätigt wurde. Es sind zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Kosten für die einzelnen Maßnahmen bekannt.

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5. Mobile Luftreinigungsgeräte für die Grund- und Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.09.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.08.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Am 14.07.2021 wurde durch die Bayerische Staatsregierung ein Förderprogramm für Schulen und Kitas aufgelegt. 

Die „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021“ fördert die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filter-, UVC- oder Ionisations- und Plasmatechnologie zur Verringerung der Aerosolkonzentration für Klassenräume. Die Zuwendung wird gewährt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf höchstens 1.750 € je förderfähigem Raum.

In der Grund- und Mittelschule sollen insgesamt elf Klassenzimmer mit Luftreinigern ausgestattet werden. Bereits im Oktober vergangenen Jahres wurden durch die Firma Hönle vier Vorführmodelle zur Verfügung gestellt.

Christian Brunner stört, dass aktuell niemand bestätigen kann, dass durch den Einsatz dieser Luftreinigungsgeräte kein Quarantänefall eintritt oder ebenso, dass Kinder keine Masken tragen müssen. Nach seiner Einschätzung wird es trotz dieser Geräte ohne Masken und auseichendes Lüften nicht funktionieren. Die Sinnhaftigkeit sei für Ihn daher zunächst einmal fraglich.

Seitens der Verwaltung wurden die verschiedenen Techniken geprüft und bewertet. Zum einen UVC-Geräte und zum anderen Filtergeräte, bei denen ein regelmäßiger Filteraustausch notwendig ist.

Das vorliegende Angebot für Filtergeräte liegt bei 14.960,56 €, das Angebot für UVC-Geräte bei 60.291,00 €. Die beiden Gerätetypen entsprechen den Förderrichtlinien. Die Schulleitung und der Elternbeirat der Grund- und Mittelschule Bindlach tendieren zu UVC-Geräten.

Beschluss 1

a) Die Gemeinde Bindlach beschafft für die Grund- und Mittelschule mobile Luftreinigungsgeräte entsprechend der Förderrichtlinien der Bayerischen Staatsregierung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Die Verwaltung wird beauftragt, UVC-Geräte anzuschaffen und vorab vergleichende Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

Beschluss 3

c) Die Verwaltung wird beauftragt, Filtergeräte anzuschaffen und vorab vergleichende Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Beteiligung an drei Plangenehmigungsverfahren "Erneuerung von Eisenbahnüberführungen" a) Über den Trebgastbach, Bahn-km 63,914 b) Über einen Graben, Bahn-km 64,959 c) Über einen Graben, Bahn-km 65,950

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die DB Netz AG, Regionalbereich Süd hat beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, den Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung für die o.g. Vorhaben gestellt. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEVVG) ist das Eisenbahn-Bundesamt die zuständige Planfeststellungsbehörde. 

Gemäß § 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, das Benehmen herzustellen. 

Folgende Behörden werden in diesen Verfahren beteiligt:
  • Wasserwirtschaftsamt Hof
  • Landratsamt Bayreuth
  • Gemeinde Bindlach
  • Landesamt für Denkmalpflege
  • Staatliches Bauamt Bayreuth

Das Eisenbahn-Bundesamt bittet die Gemeinde Bindlach um eine Gesamtstellungnahme für die drei Vorhaben.

Die vollständigen Planunterlagen konnten in der Sitzung oder vorab im Rathaus eingesehen werden.

Christian Brunner steht der jeweils gewählten Ausbauvariante kritisch gegenüber. Gerade im Rückblick auf die Starkregenereignisse aus diesem und dem vergangen Jahr ist die Verringerung der lichten Höhe und Weite des Durchlass-Bauwerkes unbedingt zu vermeiden.

Werner Fuchs stimmt dem Ersten Bürgermeister zu und hält den alternativen Ausbau mit einer Fahrbahnplatte für die einzig sinnvolle Lösung. Ein notwendiger Schienenersatzverkehr wäre für Ihn allenfalls hinzunehmen und zumutbar.

Thomas Masel stellte fest, dass der Durchlass in Crottendorf beim Hochwasserereignis im Juni bereits an seine Grenze kam. Die Verringerung der lichten Weite und Höhe birgt die Gefahr, dass Privateigentümer im Ortsteil Crottendorf geschädigt werden.

Torben Schlieckau kann sich vorstellen, dem Erhalt des Denkmals in der geplanten Form zuzustimmen, allerdings unter der Bedingung, dass der Abfluss durch die Schaffung weiterer Durchlässe verbessert bzw. ausgeglichen wird.

Beschluss

Die Gemeinde Bindlach lehnt die o. g. beantragte „Erneuerung der Eisenbahnüberführung über einen Graben“ ab. Aufgrund der Erfahrungen der Starkregenereignisse aus den Jahren 2020 und 2021 stehen wir der gewählten Variante 2 – Verrohrung kritisch gegenüber.

Nach den Ausführungen der Planer werden bei dieser Ausbauvariante die lichte Höhe und Weite des Durchlass-Bauwerkes verringert und somit unserer Einschätzung nach nachteilig verändert. 

Dieser nachteiligen Veränderung kann im öffentlichen Interesse nicht zugestimmt werden.

Dem Wasserwirtschaftsamt Hof als Fachbehörde für die regionale Wasserwirtschaft sind die Ereignisse bekannt, es fanden bereits mehrere Abstimmungen statt. 

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die aufgrund einer nachteiligen Veränderung entstehenden Schäden und die damit verbundenen Regeressansprüche durch die DB Netz AG zu begleichen sind.

Die Stellungnahme zum Denkmalschutz aus dem Jahr 2019 bleibt unverändert bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Kreisstraße BT 46 Goldkronacher Straße, Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der 3. Bauabschnitt der Kreisstraße BT 46 wird in diesem Jahr umgesetzt. In diesem Zuge soll in der Goldkronacher Straße (im Bereich des Gewerbegebietes) ein neuer Radweg angelegt werden, der durch Straßenlaternen ausgeleuchtet werden könnte. Der Straßenbereich wird derzeit nicht beleuchtet, durch die Verwaltung wird die Ausleuchtung, gerade mit dem Hinblick auf den neuen Radweg, aber empfohlen. 

Die rechtliche Würdigung der Verwaltung wurde dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Straßenbeleuchtung im Bereich des 3. Bauabschnitts erfolgt mittels Solarleuchten. Da in der Goldkronacher Straße (im Bereich des Gewerbegebietes) das Verkehrsaufkommen an Fußgängern und Radfahrern sehr gering eingestuft wird, wird von den DIN-Vorschriften abgewichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Genehmigung von Notarurkunden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2021 ö beschließend 8

Beschluss 1

Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Hendrik Zuber, Bayreuth, vom 20.07.2021 (UR.Nr. 1725 Z/2021) Kenntnis genommen. Alle darin abgegebenen Erklärungen werden vorbehaltlos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Hendrik Zuber, Bayreuth, vom 20.07.2021 (UR.Nr. 1726 Z/2021) Kenntnis genommen. Alle darin abgegebenen Erklärungen werden vorbehaltlos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

a) Kinderfestival 2021
Anja Müller fragt nach, ob das Kinderfestival 2021 stattfinden kann. Christian Brunner erklärte, dass sich laut Auskunft des Veranstalters die Genehmigung durch das Landratsamt Bayreuth aufgrund der Corona-Auflagen verzögert.

b) Geschwindigkeitsreduzierung in der Hirtenackerstraße, Bereich Bärenhalle/Bartholomäus Wohnpark
Torben Schlickau erkundigt sich nach dem Sachstand. Christian Brunner wird sich informieren und berichten.

Datenstand vom 08.09.2021 12:43 Uhr