Datum: 29.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bärenhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften vom 25.10.2021
2 Bekanntgaben
3 Wasserversorgung Ramsenthal; Abstimmung zum weiteren Vorgehen
4 Bebauungsplan Nr. 56 "östlich Allersdorfer Straße"; Beschlussfassung zum Vorgehen bei Baulandausweisung
5 Nachnutzung Feuerwehrgerätehaus Bindlach; Antrag Gemeinderat Helmut Steininger
6 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2020 a) Feststellung der Jahresrechnung 2020 b) Entlastung
7 Städtebauförderung 2022; a) Bedarfsmitteilung b) Stellungnahme zur innerortsverträglichen Einzelhandelsentwicklung
8 Gehwegsanierung Hirtenackerstraße/Heerstraße in Bindlach; Auftragsvergabe
9 Kanalreinigung und optische Inspektion Kanal; Auftragsvergabe
10 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2022.pdf

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1. Genehmigung der Niederschriften vom 25.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschriften wurden den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben. 

Beschluss

Die Niederschriften werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

a) Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der "Benker Gruppe"
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung findet am 16.12.2021 in der Bärenhalle statt.

b) Ehrungsabend und Adventsmarkt 2021
Der diesjährige Ehrungsabend wird, ebenso Adventsmarkt, coronabedingt abgesagt. Je nach Möglichkeit wird ein "Ersatzmarkt" im Frühjahr geplant.

c) Soforthilfen aus dem Hochwasser-Fonds 2021
Nach Ermittlung der gesamten Schäden im Gemeindegebiet wurden diese an das Landratsamt gemeldet. Vor kurzem erging eine abschließende Rückmeldung durch den Freisstaat, welcher für die Ergeinisse im Juni 2021 keine pauschale Hilfen zur Verfügung stellt. Einzig für akut Existenzbedrohte besteht die Möglichkeit, Finanzhilfen zu erhalten.

d) Corona-Testzentrum für Bindlach
In Zusammenarbeit mit der Bären-Apotheke und der Gaststätte Dünkel kann ab nächster Woche ein Testzentum in der Gaststätte "Zum Steig" eröffnet werden.

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3. Wasserversorgung Ramsenthal; Abstimmung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nachdem die Infos aus der vorangegangenen Sitzung und der Faktencheck im Amtsblatt vom 05.11.2021 sowohl in der Bürgerschaft als auch im Gemeinderatsgremium viele Rückfragen aufwarfen, informierte der Erste Bürgermeister umfassend über den derzeitigen Sachstand.

Ursache für die Untersuchung ist der  im Jahre 2019 gefasste Beschluss zur Aufgabe der Brunnen der gemeinsamen Wasserversorgung Ramsenthal-Harsdorf. Die Erkenntnisse der Untersuchung wurden in der letzten Sitzung vorgestellt und in einem Faktencheck zusammengefasst.

Im Vorfeld wurden mehrere Varianten untersucht, aufgrund technischer Gegebenheiten zeigten sich vier realisierbare Varianten, die das Ingenieurbüro näher beleuchtet hat.

Anhand der Präsentation des Ingenieurbüros stellte Christian Brunner diese vier Varianten umfassend vor. Im Bereich der Löschwasserversorgung ist festzuhalten, dass bei allen Varianten maximal der nach den Regelwerken erforderliche Mindestbedarf von 48 m³/h, für die Dauer von zwei Stunden aus dem Trinkwasserleitungsnetz vorgehalten werden kann. Eine größere Menge kann nicht durch das Trinkwasserleitungsnetz zur Verfügung gestellt werden. Ob für die Ortsteile Bremermühle, Hauenreuth, Heinersgrund und Ramsenthal ggf. ein erhöhter Bedarf gegeben ist, werden weitere Untersuchungen zeigen.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass es im Bereich der Löschwasserversorgung bei allen Varianten zu einer Verbesserung kommt, da die erforderliche Mindestversorgung von 48 m³ über zwei Stunden sichergestellt werden kann. Dies ist eine wesentliche Verbesserung zur aktuellen Situation.

Für Christian Brunner kommen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung zwei der vier intensiv beleuchteten Varianten in Betracht. Gegebenenfalls sei sogar eine Konstellation aus beiden Varianten (1 und 3) denkbar. 

Ein häufig genannter Kritikpunkt zu Variante 1 ist die damit verbundene Aufgabe des Hochbehälters und die erforderliche Erhöhung des Versorgungsdrucks im gesamten Netz.

Christian Brunner erklärte, dass die Auflösung des Hochbehälters deshalb notwendig wäre, da dieser die falsche Höhenlage hat. Aus diesem Grund ist derzeit auch der Betrieb einer Druckerhöhungsanlage in Hauenreuth und im Bereich "Gehaig" notwendig. Diese Druckerhöhungsanlagen stellen den Versorgungsdruck für die Anwesen sicher, nicht aber die Löschwasserversorgung.

Wie bereits bei der Sitzung vom 25.10.2021 angesprochen, wird weiterhin geprüft, wie der Hochbehälter auch künftig sinnvoll genutzt werden kann. Ein Beispiel wäre die Nutzung einer Kammer als Notversorgung und einer Kammer als Zisterne für z. B. Löschwasserversorgung im Ortsteil Hauenreuth.

Eine weitere Frage war, weshalb Harsdorf auch nach dem FWO-Anschluss das Gemeindegebiet über die vorhandenen Hochbehälter versorgt. Christian Brunner erklärte, dass die Hochbehälter dort die richtige Höhenlage haben, weiterhin braucht Harsdorf einen Hochbehälter als Vorlagebehälter zum Pumpen in den höher gelegenen Hochbehälter. Im Gemeindegebiet Bindlach aber sind weitere Ortsteile vorhanden, die ohne Hochbehälter versorgt werden, so z. B. die Ortsteile des ehemalig eigenständigen Gemeindeteils Crottendorf.

Der enormen Angst in der Bevölkerung, Hausanschlüsse könnten aufgrund der Druckerhöhung Schäden davontragen, entgegnet Christian Brunner mit der Erklärung des Ingenieurbüros. Demnach "gewöhnen" sich die Wasserleitungen an den langsam ansteigenden Druck. Als Zeitraum für die Erhöhung wird die Dauer von einem halben Jahr vorgesehen. Weiterhin führte er aus, dass Rohre deutlich anfälliger seien gegen Druckschläge und Unterdruck als gegen eine langsame Drucksteigerung.

Auf die Frage, wer für Schäden aufkommt, die aufgrund der Druckerhöhung auf dem eigenen Grundstück entstehen, verwies Christian Brunner auf die Wasserabgabesatzung (WAS) und dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS). Die Leitungen ab der Grundstücksgrenze liegen im Zuständigkeitsbereich des Eigentümers. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik muss ein Hausanschluss mind. 80 % von 10 bar Dauerdruck standhalten. Die Drucksteigerung wird daher nur bei vorgeschädigten Leitungen Probleme bereiten.

Schäden an Rohren auf Privatgrund kann laut Christian Brunner nicht die Gemeinde tragen, da dies gegenüber den Eigentümern, die ihre Hausanschlüsse auf dem neuesten Stand haben, nicht solidarisch wäre. Ob ggf. eine Versicherung hierfür aufkommt, wäre im Einzelfall zu prüfen.

Im Ortsteil Hauenreuth und im Bereich "Gehaig" scheidet das Argument grundsätzlich aus, da hier der Druck geringer wäre als derzeit mit Druckerhöhungsanlagen.

Das Leitungsnetz von Ramsenthal wird seit Anfang der 60er Jahre durch Pumptätigkeit zum Hochbehälter ständigen Druckschlägen von über einem Bar ausgesetzt. Dieser Druck ist bereits jetzt höher als der später im Leitungsnetz vorhandene Druck. Eine detaillierte Überprüfung wird hierzu aber noch erfolgen.

Christian Brunner wurde außerdem zugetragen, dass der Brandschutz mit 96 m³ für die Dauer von zwei Stunden zu gewährleisten wäre (Empfehlung des Kreisbrandrates auf Initiative der Führungskräfte der FF Ramsenthal). Die offizielle Stellungnahme des Kreisbrandrates lag dem Gemeinderat vor. Bereits jetzt ist klar, dass diese Menge über das Wasserleitungsnetz in Ramsenthal nicht darstellbar ist. Hier wären weitere Standbeine zu schaffen. Die Notwendigkeit von Zisternen kann erst im Rahmen der weiterführenden Untersuchungen festgestellt werden.

Nach Rücksprach mit der Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO), sind für alle Leckage-Arten die jeweiligen Vorkehrungen getroffen. Die FWO verzeichnet einen sehr geringen Anteil an Rohrbrüchen oder Leckagen. Weiterhin steht die FWO mit Baufirmen in Vertragsverhältnissen, in denen einzuhaltende Reaktionszeiten festgesetzt sind. 

Zudem besteht die Möglichkeit einer Notversorgung mit mobilen Leitungen über den Zweckverband zur Wasserversorgung der "Benker Gruppe".

Die Entscheidung sollte nach Ansicht des Ersten Bürgermeisters nicht hinausgezögert werden, da sich ein Brunnen in einem technisch schlechten Zustand befindet, zudem geht für die weitere Planung und den Bau noch viel Zeit ins Land. Abschließend möchte er noch festhalten, dass weder er, noch der Gemeinderat eine möglichst kostengünstige Variante suchen möchte. Vergleiche mit anderen Investitionen sind für Christian Brunner aber an dieser Stelle unangebracht. Es muss keine billige, sondern eine angemessene, zweckmäßige und zukunftsfähige Lösung sein.

Werner Fuchs sieht die Löschwasserversorgung von der Trinkwasserversorgung sehr stark mitbestimmt. Er zeigt sich erstaunt, wie das Ingenieurbüro sich jetzt davonstehlen möchte. Es ist nicht so, dass das Ingenieurbüro festgesetzte Regeln auslegen kann. Das kann z. B. ein Kreisbrandrat, nicht aber ein beauftragtes Büro. In diesen Regelungen (Arbeitsblatt W405) ist dargestellt, dass die Löschwasserversorgung mit 48 m³ nicht überall ausreichend ist. Es geht hier um die Gefahren der Brandausbreitung. Werner Fuchs fragt sich, ob das Ingenieurbüro auch durch den Ortskern von Ramsenthal oder durch den Ortsteil Hauenreuth gelaufen ist. Die Stellungnahme des Kreisbrandrates ist selbstverständlich von fachlicher Natur, mit Auslegung des Regelwerks und kein Entgegenkommen an die FF Ramsenthal. Verwundert zeigte er sich, weshalb ein Hinweis des Ingenieurbüros unterblieb, dass der HB Hauenreuth als Zisterne genutzt werden könnte. Dies hätte bereits vorher geprüft/vorgeschlagen werden müssen. Ein Hochbehälter sichert die Versorgung.

Die geplanten Zisternen würden nicht reichen, es ist fraglich, warum z. B. in Hauenreuth keine Zisterne vorgesehen ist. Weiterhin könne die Trebgast zur Löschwasserversorgung genutzt werden, warum aber wurde z. B. in der Hauptstraße eine Zisterne eingeplant? Auch das ist ein Zeichen, dass nicht ordentlich gearbeitet wurde. Die Planung sagt zu Variante 3 aus, dass im Bereich der Kläranlage der Brandschutz nicht ausreicht. Im dortigen Nachklärbecken sei aber eine große Menge an Wasser vorhanden, auch das kritisierte Werner Fuchs.

Seine Empfehlung wäre Variante 3, hier könnte man durch eine Verbundleitung zum Zweckverband eine beiderseitige Notversorgung schaffen. Schnelles Handeln sollte unterbleiben, es sind noch genügend Gespräche zu führen und Grundlagen zu prüfen.

Werner Fuchs stellt die Frage, wie es mit dem Notversorgungskonzept aussieht. Wasserversorger sollen vorsorgen gegen Sabotagen und Terrorakte. Das Argument, dass andere Ortsteile oder auch der Zweckverband in Teilen ohne Hochbehälter versorgt werden, sei zwar richtig, dass hier aber auch mehrere Notverbünde zu anderen Versorgern bestehen, muss erwähnt werden. Weiterhin sieht er den finanziellen Unterschied zwischen den Varianten, gemessen am Haushaltvolumen, als eher gering an. Abschließend erwähnte er noch, dass der Abnahmepreis bei einer Versorgung über einen Hochbehälter bei 77 Cent, ohne Hochbehälter bei 80 Cent, liegt. 

An den Ersten Bürgermeister gab es folgenden Hinweis. Sich über Gesetze hinwegzusetzen, kann im Fall der Fälle zu gravierenden Folgen führen, daher nochmalige Hoffnung, dass das Vorgehen überdacht wird.

Christian Brunner erklärt, dass das Ingenieurbüro das Merkblatt anders auslegen würde. Grundschutz/Objektschutz ist hier die Frage. Die Ausführungen bezüglich der Zisternen seien ohne detaillierte Prüfung, rein zur groben Darstellung, eingeflossen. Der Hinweis zur Kläranlage ist richtig. Er verwies aber auf die Aufgabenstellung an das Ingenieurbüro, es handelte sich hier nur um eine hydraulische Rohrnetzberechnung.

Thomas Masel sprach sich im Namen der SPD-Fraktion gegen einen "Schnellschuss" aus. Gerade im Bereich der Löschwasserversorgung sollten hier Nachprüfungen erfolgen. Den Hinweisen des Kreisbrandrates sollte Gehör verschafft werden.

Nach Stefanie Kolanus Einschätzung wurde selten ein Thema mit so umfangreichen Ausführungen behandelt, dafür sprach sie ihren Dank aus. Weiterhin erkundigte Sie sich, ob in den Ortsteilen Gemein und Crottendorf Problemen bei Hausanschlüssen durch den höheren Versorgungsdruck vorliegen.

Markus Kuhn erklärte, dass die Hausanschlüsse in diesen Bereich noch nicht so alt sind. Daher liegen keine Erfahrungen mit Brüchen aufgrund des Alters der Leitungen vor.

Alfred Lautner verwies auf eine nach seinen Einschätzungen sehr hohe Brandlast im alten Ortskern und im Bereich "Gehaig" aufgrund des angrenzenden Waldes.



Christian Brunner verwies abschließend auf die Kostenschätzung. Hochbehälter und Druckerhöhung kosten ca. 30.000 € pro Jahr bei ca. 30.000 m³ pro Jahr im Versorgungsgebiet Ramsenthal. Was ihn insgesamt in der Diskussion zur Wasserversorgung Ramsenthal stört, ist die Unterstellung, dass sich das Ingenieurbüro sowie die gemeindlichen Mitarbeiter und er als Bürgermeister keine Gedanken machen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, eine detailliertere Untersuchung von Variante 1 und 3 voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Nr. 56 "östlich Allersdorfer Straße"; Beschlussfassung zum Vorgehen bei Baulandausweisung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Gemeinderatsitzung vom 25.10.2021 stellte Erste Bürgermeister Christian Brunner seinen Vorschlag für das künftigen Vorgehen in Bezug auf die Ausweisung von Bauland vor. Zukünftig muss das Ziel der Gemeinde Bindlach eine behutsame und maßvolle Entwicklung sein, welche aber gleichzeitig den interessierten Bauwerben eine Perspektive aufzeigt. Durch die Möglichkeit Bauland steuerungsfähig auszuweisen, entsteht für alle Seiten Planungssicherheit.

Vor diesem Hintergrund sollte für das bereits eingeleitete Bebauungsplanverfahren „östlich der Allersdorfer Straße“ das entsprechende Vorgehen beschlossen werden, um zukünftig die dort entstehenden Bauflächen steuerungsfähig ausweisen und veräußern zu können.

Torben Schlieckau versteht, dass die Beschlussvorlage darauf abzielt, dass die Gemeinde das/die Grundstück/e erwirbt und sodann auch veräußern kann. Weiterhin regte er an, dass der Entwurf zum Bebauungsplan nochmals überarbeitet werden sollte.

Werner Fuchs unterstützt die vorgeschlagene Vorgehensweise, vertritt aber nach wie vor den Standpunkt, dass das Gebiet verkleinert werden sollte.

Christian Brunner gab Zustimmung zur Wortmeldung von Torben Schlieckau. Er sieht in der Beschlussvorlage den ersten Schritt, im zweiten kann dann über den Bebauungsplan gesprochen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Bindlach beschließt für die Ausweisung vom Bauland östlich der Allersdorfer Straße folgendes Vorgehen:

Um das Bauleitplanverfahren „östlich der Allersdorfer Straße“ weiter vorantreiben zu können, sind mit den Grundstückseigentümern Vereinbarungen über den Grunderwerb abzuschließen. Ein Satzungsbeschluss erfolgt nur unter Voraussetzung, dass die entstehenden Baugrundstücke durch noch zu treffende Vorgaben des Gemeinderats veräußert werden. Beispielsweise durch eine festgelegte Anzahl an zu veräußerbaren Grundstücken pro Jahr. Dieses Vorgehen hat den Hintergrund Bauflächen planbar und steuerungsfähig zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig wird den Erwerbern von Baugrundstücken bei der Veräußerung eine Bauverpflichtung auferlegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Nachnutzung Feuerwehrgerätehaus Bindlach; Antrag Gemeinderat Helmut Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf Antrag von Gemeinderat Helmut Steininger befasste sich das Gremium mit der Nachnutzung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses in Bindlach. Thomas Masel bringt in Vertretung von Helmut Steiniger für die SPD-Fraktion folgende Vorschläge ein. 

Fahrzeughalle: 
Saal mit Bühne, nutzbar von innen und von außen

1. OG:
Räume als Besprechungs-/Seminarräume, Räume für Vereine

Halle zur Straße:
Kaffee, kinderfreundlich, mit Spielplatz im Bereich Pfitschn

Im Allgemeinen sollte zudem Barrierefreiheit geschaffen werden. Der große Zuspruch der Gemeindebürger bei Veranstaltungen in der Pfitschn zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Bei schlechtem Wetter könnten Veranstaltungen, die derzeit vor dem Pfitschnhaus stattfinden, in Zukunft relativ einfach in den Innenbereich verlagert werden.

Nach kurzer Diskussion einigte sich das Gremium, zunächst das Nutzungskonzept für die beiden unter Denkmalschutz stehenden Anwesen „Bad Bernecker Straße 1 und 3“ abzuwarten und mit diesen Erkenntnissen die weitere Planung anzugehen.

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6. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2020 a) Feststellung der Jahresrechnung 2020 b) Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister übergab das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Udo Lindlein. Dieser Informierte das Gremium über die erfolgte Prüfung der Jahresrechnung 2020.

Die Jahresrechnung 2020 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 05.10.,  18.10. und 16.11.2021 ohne wesentliche Beanstandungen örtlich geprüft. Die Niederschrift über die Prüfung samt Prüfungsbemerkungen und Beilage lag dem Gremium vor.

Beschluss 1

a) Nach Kenntnisnahme des Ergebnisses der örtl. Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest. Sie schließt wie folgt ab:

Verwaltungshaushalt: 18.116.257,89 € in Einnahmen und Ausgaben 
Vermögenshaushalt: 12.662.094,02 € in Einnahmen und Ausgaben 
Gesamtsumme: 30.778.351,91 € in Einnahmen und Ausgaben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung 2020 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister war gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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7. Städtebauförderung 2022; a) Bedarfsmitteilung b) Stellungnahme zur innerortsverträglichen Einzelhandelsentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2021 ö beschließend 7

Beschluss 1

a) Die Gemeinde Bindlach meldet bei der Regierung von Oberfranken für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bindlach“ für das Programmjahr 2022 voraussichtlich anfallende förderfähige Kosten in Höhe von 1.004.000 € an. In Vorausschau auf die 3 Fortschreibungsjahre werden für das Jahr 2023 1.276.000 €, für das Jahr 2024 1.341.000 € und für 2025 1.269.000 € förderfähige Kosten angemeldet. Eine detaillierte Kostenaufstellung der einzelnen geplanten Maßnahmen wurde den Gremiumsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Die Städtebaufördermittel dienen insbesondere dem Sanierungsziel, die Standortbedingungen für Handel und Dienstleistungen im Ortszentrum im Interesse der Funktionsvielfalt zu verbessern. Die bewilligten Fördermittel werden deshalb hierfür eingesetzt. Die Gemeinde Bindlach wird die Ansiedlung eines Einkaufszentrums, eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes oder eines ihnen gleichstehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebes im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht ermöglichen oder fördern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Gehwegsanierung Hirtenackerstraße/Heerstraße in Bindlach; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Vergabe wurden als freihändige Vergabe durchgeführt. Zwei Firmen hatten bis zum festgesetzten Zeitpunkt ein richtig und vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis eingereicht, eine Firma hat abgesagt. Die Angebotssumme des wirtschaftlichsten Anbieters liegt bei 46.975,96 €.

Klaus-Dieter Jaunich erkundigt sich, ob die in der Beschlussvorlage angefügte Grafik fehlerhaft ist.

Dominic Leicht bittet die Verwaltung um Prüfung, inwieweit der gesamte Gehsteig aus wirtschaftlicher Sicht saniert werden kann.

Christian Brunner wird den genauen Sanierungsbereich durch die Verwaltung nochmals prüfen lassen.

Beschluss

Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 46.975,96 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Kanalreinigung und optische Inspektion Kanal; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.09.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Vergabe wurden als öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Es sind sechs Angebote eingegangen, wobei die Angebotssumme des wirtschaftlichsten Anbieters bei 82.077,33 € liegt. 

Beschluss

Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 82.077,33 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Keine Vorgänge

Datenstand vom 04.02.2022 10:34 Uhr