Datum: 20.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bärenhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Personelle Veränderung im Gemeinderat; Feststellung der Amtsniederlegung des Gemeinderates Robert Bertoldo
3 Flächennutzungsplan Bindlach, 30. Änderung; Bereich Brauereihof a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Billigung und Freigabe des Entwurfs mit Fortschreibung des Umweltberichts zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
4 Bebauungsplan Nr. 49 "Brauereihof"; 1. Änderung a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Billigung und Freigabe des Entwurfs mit Fortschreibung des Umweltberichts zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
5 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11 "Seniorenwohnen Brauereihof"; a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Billigung und Freigabe des Entwurfs mit Fortschreibung des Umweltberichts zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
6 Entwässerungseinrichtung; a) Neufestsetzung der Verbrauchsgebühren b) 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bindlach (BGS/EWS)
7 Wasserversorgungseinrichtung; a) Neufestsetzung der Verbrauchsgebühren b) 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
8 KiTa-Zentrum Bindlacher Berg; Auftragsvergabe Erneuerung Urinale
9 Sanierung und Teilneubau Staudenzentrum Haselhof; Vergabe Äußerer Blitzschutz
10 Genehmigung von Notarurkunden
11 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.12.2021.pdf

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.12.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

a) Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des Kommunalen Feuerwehrwesens
Für die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens MTW für die Freiwillige Feuerwehr Bindlach erfolgte die Auszahlung der Zuwendung i. H. v. 13.100,00 €. Auch die darüber hinaus beantragte Verkehrswarnanlage als Dachaufbau wurde mit 5.250,00 € gefördert.

b) Kommunales Energiemanagement für die Liegenschaften der Gemeinde Bindlach
Für das geplante Kommunale Energiemanagement erging der Förderbescheid der Regierung von Oberfranken. Im Rahmen einer Kofinanzierung durch den Bund wurde eine Förderung i. H v. 90 % der zuwendungsfähigen Kosten zugesagt. Der Projektstart wurde aufgrund der langwierigen Abstimmungen bezüglich der Förderkonstellation auf 01.04.2022 verschoben.

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2. Personelle Veränderung im Gemeinderat; Feststellung der Amtsniederlegung des Gemeinderates Robert Bertoldo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.12.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.12.2021 erklärte Gemeinderat Robert Bertoldo die Niederlegung seines Amtes als Gemeinderat mit sofortiger Wirkung aus gesundheitlichen Gründen.

Beschluss

Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Gemeinderat die Niederlegung des Amtes fest eine gesonderte Begründung ist nicht erforderlich (11.48 Nr. 3 zu Art. 48 GLKrWG).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Flächennutzungsplan Bindlach, 30. Änderung; Bereich Brauereihof a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Billigung und Freigabe des Entwurfs mit Fortschreibung des Umweltberichts zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.12.2021 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

a) Im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung im Zeitraum vom 01.11.2021 bis 01.12.2021 sind 25 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange erbeten worden. Eine Stellungnahme eines Bürgers ist eingegangen.

Der vom Erschließungsträger für die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens beauftragte Architekt, Berthold Just, stellte dem Gremium den gemeinsam mit der Verwaltung ausgearbeiteten Abwägungsvorschlag vor.

b) Weiterhin wurde der überarbeitete Entwurf vorgestellt.

Torben Schlieckau erinnert an das ISEK-Ziel, einen einheitlichen Flächennutzungsplan (Gesamtplan) bis 2025 aufstellen bzw. die Pläne zusammenfassen, und bittet um Information, ob dieser Zeitrahmen eingehalten werden kann.

Christian Brunner versicherte, dass eine Umsetzung bis 2025 hinzubekommen ist.

Werner Fuchs erinnert, dass Anpassungen des Flächennutzungsplanes immer erfolgt sind, wenn dies sinnvoll und notwendig war, als Beispiel nannte er den Gemeindeteil Euben. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde, hier hat es in Vergangenheit keine Beanstandungen gegeben.

Beschluss 1

a) Die im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend des als Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlages abgewogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Entwurf mit Fortschreibung des Umweltberichts wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Nr. 49 "Brauereihof"; 1. Änderung a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Billigung und Freigabe des Entwurfs mit Fortschreibung des Umweltberichts zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.12.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

a) Im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung im Zeitraum vom 01.11.2021 bis 01.12.2021 sind 25 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange erbeten worden. Eine Stellungnahme eines Bürgers ist eingegangen.

Der vom Erschließungsträger für die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens beauftragte Architekt, Berthold Just, stellte dem Gremium den gemeinsam mit der Verwaltung ausgearbeiteten Abwägungsvorschlag vor.

b) Weiterhin wurde der überarbeitete Entwurf vorgestellt.

Neithard Prell greift die Empfehlung des Wasserwirtschaftsamt bezüglich einer geänderten Höhenlage im Bereich des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes auf und stellt die Frage, ob nicht gleich eine Mindesthöhe von 15 cm festgesetzt werden sollte?

Berthold Just erklärte, dass das Zusammenspiel zwischen den denkmalgeschützten Anwesen (Bad Bernecker Straße 1 und 3) und den Neubauten problematisch sein könnte. Bei einer Erhöhung liegt das EG des Hauses 1 über dem Richtwert für ein HQ 100, die dahinterliegenden Keller der beiden Baudenkmäler allerdings liegen deutlich unterhalb des HQ 100, aus diesem Grund ist die Empfehlung entstanden. Der Erschließungsträger kann sich nach jetzigem Stand entscheiden, ob er das Risiko eingeht oder die Empfehlung des WWA aufgreift. Weiterhin ist zu erwähnen, dass sich das Wasserwirtschaftsamt hier nicht klar für eine Festsetzung ausspricht, sondern lediglich die genannten Empfehlungen gibt.

Torben Schlieckau wies darauf hin, dass bei Punkt 8.1 ein Faktor fehle.

Berthold Just wird die Festsetzung präzisieren.

Beschluss 1

a) Die im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend des als Anlage 2 beigefügten Abwägungsvorschlages abgewogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Entwurf mit Fortschreibung des Umweltberichts wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11 "Seniorenwohnen Brauereihof"; a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Billigung und Freigabe des Entwurfs mit Fortschreibung des Umweltberichts zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.12.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

a) Im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung im Zeitraum vom 01.11.2021 bis 01.12.2021 sind 25 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange erbeten worden. Eine Stellungnahme eines Bürgers ist eingegangen.

Der vom Erschließungsträger für die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens beauftragte Architekt, Berthold Just, stellte dem Gremium den gemeinsam mit der Verwaltung ausgearbeiteten Abwägungsvorschlag vor.

b) Weiterhin wurde der überarbeitete Entwurf vorgestellt.

Torben Schlieckau interessiert, ob das ggf. notwendige Schild "bei Rot hier halten" mit einer Haltelinie auf der St2460 einhergeht?

Berthold Just erklärte, dass die Frage im Zuge der Straßenverkehrsplanung zu klären ist.

Torben Schlieckau erachtet es für sinnvoll, im Bebauungsplan eine Vorschrift zu integrieren, die eine Verpflichtung vorsieht, mind. 50 % der Dachflächen mit Photovoltaik auszustatten.

Christian Brunner sieht für die Errichtung einer Photovoltaik, nicht aber für den Betrieb dieser eine Rechtsgrundlage gegeben. Er schlägt daher vor, mit Erschließungsträger zu sprechen, und eine solche Festsetzung in den Erschließungsvertrag zu integrieren.

Torben Schlieckau erachtet es als sehr unwahrscheinlich, dass nach dem Bau einer solchen Anlage kein Betrieb erfolgt.

Christian Brunner erinnert, dass bereits an ökologische Aspekte (begrüntes Dach, Heizart usw.) bereits gedacht wurde. Dennoch wurde der Antrag zur Abstimmung gestellt.

Beschluss 1

a) Antrag Torben Schlieckau: Ziff. 1.4 wird geändert, dass mind. 50 % der Dachflächen mit Photovoltaik zu versehen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

Beschluss 2

b) Die im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend des als Anlage 3 beigefügten Abwägungsvorschlages abgewogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 3

c) Der Entwurf mit Fortschreibung des Umweltberichts wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Entwässerungseinrichtung; a) Neufestsetzung der Verbrauchsgebühren b) 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bindlach (BGS/EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gebührenkalkulationen für die Abwasseranlage zeigen, dass für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 insgesamt ein Defizit von 260.325,93 € angefallen ist, hauptsächlich bedingt durch Kostensteigerungen vor allem bei den Unterhaltungskosten sowie Stromkosten und Einleitungsgebühren.

Für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024 beträgt der Gebührenbedarf ohne Anrechnung der Defizite aus den Jahren 2019 bis 2021 3,67 €/m³ Abwasser. Unter Einbeziehung des Defizites würde sich eine Abwassergebühr von 3,94 €/m³ ergeben, wobei Unterdeckungen aus dem vorhergehenden Kalkulationszeitraum berücksichtigt werden sollen, Überdeckungen berücksichtigt werden müssen. Der kalkulatorische Zinssatz wurde mit 2,5 v. H. angesetzt.

Da nach den Vorschriften des Kommunalen Haushaltsrechts Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen kostendeckend zu erheben sind (Art. 62 GO u. Art. 8 KAG), sollte die Abwassergebühr zum 01.01.2022 bedarfsgerecht neu festgesetzt werden. Auch das Landratsamt hat bei der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der letzten Haushalte auf die Unterdeckungen hingewiesen und macht evtl. künftig notwendige Kreditaufnahmen von der Erhebung kostendeckender Gebühren abhängig.

Dr. Andrea Hellauer kann nachvollziehen, wie es rechnerisch zu den Erhöhungen kommt. Sie bittet aber künftig, in Sinne der Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie der Betriebe zu agieren und die Gebühren häufiger in moderaten Schritten anzupassen.

Für Werner Fuchs führt kein Weg an einer Erhöhung vorbei, er wünsche sich jedoch insgesamt mehr Transparenz bei der Kostenaufstellung.

Helmut Steininger hat an der Berechnung nichts auszusetzen. Er spricht im Namen der SPD-Fraktion und ist auch der Meinung, dass Gebühren kostendeckend erhoben werden sollten. Sicher ist es rechtlich auch korrekt, dass die Fehlbeträge in die neue Kalkulation mit einfließen müssen. Da die allgemeine Belastung für die Bürgerinnen und Bürger derzeit sehr hoch ist, stellt er den Antrag, auf die Einbeziehung der Fehlbeträge (aus der Nachkalkulation) zu verzichten.

Christian Brunner erinnert an die rechtlichen Vorgaben, durch die Fehlbeträge einzubeziehen sind (Sollvorschrift). Weiterhin fügte er an, dass die Festsetzung politischer Preise nicht zulässig ist. Er erinnert an die haushaltsrechtlichen Einnahmebeschaffungsgrundsätze.

Werner Fuchs könnte sich dem Gedanken der SPD-Fraktion anschließen, wären die Ausgaben der nächsten Haushaltsjahre nicht derart hoch wie geplant. Er sieht durch diesen Vorschlag Risiken bei der Genehmigung des neuen Haushalts.

Stefanie Kolanus wirbt dafür, dass die Preise festgesetzt werden, wie sie errechnet sind und nicht nach politischen Gesichtspunkten.

Alfred Lautner ist der Ansicht, dass man bei den anstehenden Investitionen nicht um die Erhöhungen herum kommt. Er gibt aber auch zu bedenken, dass die Gemeinde Bindlach stetig in die Infrastruktur investiert.

Für Neithard Prell sind kostenrechnende Einrichtungen kostendeckend zu betreiben und demnach auch Verluste mit einzukalkulieren.

Dominic Leicht erkundigt sich nach der Berücksichtigung von Zuwendungen.

Christian Brunner erklärte, dass Zuwendungen in die Kalkulation einfließen, wenn sie zugeflossen sind. Diese Zuwendungen werden, wie auch die Investitionen kalkulatorisch über die Laufzeit abgeschrieben.

Beschluss 1

a) Antrag der SPD-Fraktion: Auf die Einbeziehung der Fehlbeträge ca. 260.000 € (aus der Nachkalkulation) wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Beschluss 2

b) Die Verbrauchsgebühr für die Entwässerungseinrichtung wird mit Wirkung zum 01.01.2022 von „3,30 €/m³“ auf „3,94 €/m³ erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 3

c) Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bindlach (BGS/EWS) vom 25.08.2020 wird wie folgt geändert:

In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag „3,30 €“ durch „3,94 €“ ersetzt.

Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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7. Wasserversorgungseinrichtung; a) Neufestsetzung der Verbrauchsgebühren b) 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bei der Wasserversorgung ergibt sich aus den Jahren 2019 bis 2021 durch Kostensteigerungen hauptsächlich bei den Personal- und Unterhaltungskosten insgesamt ein Defizit von rd. 400.000 €. Die Nachkalkulation für diesen Zeitraum zeigt einen Gebührenbedarf von 2,77 €/m³. Für die Jahre 2022 bis 2024 errechnet sich ein Gebührenbedarf von 2,53 €/m³ Wasser, unter Einbeziehung der Defizite 2019 bis 2021 2,95 €/m³. Der kalkulatorische Zinssatz ist mit 2,5 v. H. angesetzt. In die Kalkulation wurde eine Erhöhung der jährlichen Grundgebühren um 50 v.H. eingerechnet (Standardzähler: aktuell jährlich 18 €/Jahr + 50% = 27 €/Jahr oder monatlich aktuell 1,50 €/Monat + 50% = 2,25 €/Monat), da es hier Kostensteigerungen bei Anschaffung, Einbau und Austausch gibt. 

Bezüglich Kostendeckung und Berücksichtigung von Über- bzw. Unterdeckung gelten die gleichen Grundsätze wie zum vorhergehenden TOP bereits ausgeführt.

Beschluss 1

a) Antrag der SPD-Fraktion: Auf die Einbeziehung der Fehlbeträge ca. 260.000 € (aus der Nachkalkulation) wird verzichtet. (Vergleiche TOP 6)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Beschluss 2

b) Die Verbrauchsgebühr für die Wasserversorgungseinrichtung wird mit Wirkung zum 01.01.2022 von „2,20 €/m³“ auf „2,95 €/m³“ und die Grundgebühr um 50% erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 3

c) Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bindlach (BGS/WAS) vom 25.08.2020 wird wie folgt geändert:

1. In § 9 Abs. 2 (a) werden die Beträge
„18,00 €/Jahr“ durch „27,00 €/Jahr“
„24,00 €/Jahr“ durch „36,00 €/Jahr“
„36,00 €/Jahr“ durch „54,00 €/Jahr“
„48,00 €/Jahr“ durch „72,00 €/Jahr“
 ersetzt.

2. In § 9 Abs. 2 (b) werden die Beträge
„324,00 €/Jahr“ durch „486,00 €/Jahr“
„420,00 €/Jahr“ durch „630,00 €/Jahr“
„480,00 €/Jahr“ durch „720,00 €/Jahr“
„720,00 €/Jahr“ durch „1080,00 €/Jahr“
 ersetzt.

3. In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag „2,20 €“ durch „2,95 €“ ersetzt.
4. In § 10 Abs. 3 wird der Betrag „2,20 €“ durch „2,95 €“ ersetzt.

Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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8. KiTa-Zentrum Bindlacher Berg; Auftragsvergabe Erneuerung Urinale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.12.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Vergabe „Erneuerung Urinale“ wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden 12 Firmen angeschrieben. Es sind zwei Angebote eingegangen, wobei das wirtschaftlichste Angebot bei 14.519,39 € liegt.

Beschluss

Der Auftrag „Erneuerung Urinale“ wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 14.519,39 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Sanierung und Teilneubau Staudenzentrum Haselhof; Vergabe Äußerer Blitzschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.12.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Vergabe "Äußerer Blitzschutz" wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es sind 2 Angebote eingegangen, wobei das wirtschaftlichste Angebot bei 9.764,22 € liegt.

Beschluss

Der Auftrag "Äußerer Blitzschutz" wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 9.764,22 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Genehmigung von Notarurkunden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.12.2021 ö beschließend 10

Beschluss 1

a) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Ulrich Simon, Bayreuth, vom 29.09.2021 (UR-Nr. 2340 S/2021) Kenntnis genommen. Alle darin abgegebenen Erklärungen werden vorbehaltlos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Ulrich Simon, Bayreuth, vom 29.09.2021 (UR-Nr. 2343 S/2021) Kenntnis genommen. Alle darin abgegebenen Erklärungen werden vorbehaltlos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Ulrich Simon, Bayreuth, vom 22.11.2021 (UR-Nr. 2787 S/2021) Kenntnis genommen. Alle darin abgegebenen Erklärungen werden vorbehaltlos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.12.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

a) Ehrungsempfang
Anja Müller bittet, en Ehrungsgempfang 2022 so früh wie möglich, einzuplanen. Die letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass das Infektionsgeschehen eine Veranstaltung im November unmöglich macht.

b) Abgabe von Leichtverpackungsmaterial
Dominic Leicht wird einen Antrag Schaffung einer zusätzlichen Entsorgungsmöglichkeit für Leichtverpackungsmaterial im Gremium einbringen. Der Antrag wird digital übersandt und soll in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden

Datenstand vom 04.02.2022 11:52 Uhr