Datum: 14.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bärenhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.03.2022.pdf
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 21.02.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Keine Vorgänge
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3. Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021);
Förderantrag "Wasserversorgung"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben 2018 (RZWas 2018) ist abgelaufen und wurde mit der RZWas 2021 neu aufgelegt.
Auch bei der neuen Richtlinie werden durch den Freistaat Bayern Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (Wasser und Abwasser) gewährt. Bei der wiederum erfolgten gemeinsamen Betrachtung liegt die Gemeinde Bindlach im Bereich der Härtefallschwelle 1 und ist daher zuwendungsberechtigt. Die Zuwendung beläuft sich auf 40 % der Baukosten oder wird über einen Festpreis pro Meter Leitungslänge gewährt.
Eine große Veränderung stellt die nun notwendige Vorplanung der Maßnahmen im Bewilligungszeitraum (vier Jahre) dar. Nach der RZWas 2018 konnten alle Maßnahmen berücksichtigt werden, ohne eine entsprechende Voranmeldung. Der Freistaat Bayern benötigt nun aber zur besseren Planung diese Vorplanung mit geschätzten Baukosten.
Werner Fuchs möchte bestätigt wissen, dass die Reihenfolge der Liste keine Reihenfolge an Prioritäten darstellt. Christian Brunner hat das bestätigt und auch zu bedenken gegeben, dass es sich lediglich um einen Vorschlag handelt, der je nach Bedarf anzupassen ist.
Torben Schlieckau interessiert, ob die Förderquote von 40 % anhand der tatsächlichen Kosten berechnet wird. Auch dies bestätigte Christian Brunner.
Beschluss
Die Gemeinde Bindlach stellt einen Förderantrag nach der RZWas 2021. Grundlage ist der vorgestellte „Vorschlag zur RZWas - Liste 2021“. Für die Maßnahme Euben (RRB) wird vor der Bescheiderstellung eine baufachliche Stellungnahme benötigt, da es sich um ein Bauwerk handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021);
Förderantrag "Abwasserentsorgung"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben 2018 (RZWas 2018) ist abgelaufen und wurde mit der RZWas 2021 neu aufgelegt.
Auch bei der neuen Richtlinie werden durch den Freistaat Bayern Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (Wasser und Abwasser) gewährt. Bei der wiederum erfolgten gemeinsamen Betrachtung liegt die Gemeinde Bindlach im Bereich der Härtefallschwelle 1 und ist daher zuwendungsberechtigt. Die Zuwendung beläuft sich auf 40 % der Baukosten oder wird über einen Festpreis pro Meter Leitungslänge gewährt.
Eine große Veränderung stellt die nun notwendige Vorplanung der Maßnahmen im Bewilligungszeitraum (vier Jahre) dar. Nach der RZWas 2018 konnten alle Maßnahmen berücksichtigt werden, ohne eine entsprechende Voranmeldung. Der Freistaat Bayern benötigt nun aber zur besseren Planung diese Vorplanung mit geschätzten Baukosten.
Beschluss
Die Gemeinde Bindlach stellt einen Förderantrag nach der RZWas 2021. Grundlage ist der vorgestellte „Vorschlag zur RZWas - Liste 2021“. Für die Maßnahme Euben (RRB) wird vor der Bescheiderstellung eine baufachliche Stellungnahme benötigt, da es sich um Bauwerk handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Kanalbau mit Rückhaltung und Wasserleitungserneuerung in Euben;
Abschluss eines Ingenieurvertrages
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Gemeinde wurde durch Bescheid des Landratsamtes Bayreuth aufgefordert, vor Einleitung aus dem Regenwasserkanal in den Cottenbach ein entsprechendes Rückhaltevolumen durch den Bau eines Regenrückhaltebeckens zu schaffen und so die Einleitmenge zu drosseln. Im Zuge dieser Baumaßnahme am Kanalnetz soll auch die Wasserleitung im Ortsbereich von Euben saniert werden.
Für die Einleitung in den Cottenbach aus dem "Bürgermeisterkanal" Euben wird eine baufachliche Stellungnahme benötigt.
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Ingenieurbüro für Tiefbautechnik Bindlach den vorliegenden Ingenieurvertrag zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Bauleitplanung "Östlich Depser Rain";
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2023
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nö
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beschließend
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5 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.02.2023
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nö
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beschließend
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3 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2023
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nö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 19.12.2016 hat der Gemeinderat die Erstellung einer Bauleitplanung für die Grundstücke 963/10, 963/57, 963/58 und 963/66, Gemarkung Benk, beabsichtigt. Diese Flächen sind im Flächennutzungsplan als „WA geplant bzw. Reserve“ dargestellt. Nach vielen gescheiterten Verhandlung mit den Grundstückseigentümern, auch aufgrund des vorhandenen Leitungsbestands auf den Grundstücken, wurde das Verfahren bis dato nicht weiter vorangetrieben und auch der Aufstellungsbeschluss bisher nicht bekannt gemacht.
Der Grundstückeigentümer der Grundstücke 963/57 und 963/66, Gemarkung Benk, ist nun an einer Realisierung der Bauleitplanung interessiert und möchte wissen, wie es weiter geht.
Beschluss
Der Beschluss des Gemeinderates vom 19.12.2016, TOP 5 - Erstellen einer Bauleitplanung für die Flächen östlich des Depser Rains, wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Flächennutzungsplan für die Gemeinde Bindlach;
Modellprojekt "Digitale Planung Bayern"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Für das Gemeindegebiet Bindlach bestehen auch über die Gebietsreform hinaus rechtskräftige Einzelpläne der ehemals eigenständigen Gemeinden Bindlach, Benk, Euben und Ramsenthal. Die Gemeinde beabsichtigt, diese Einzelpläne zu einem Gesamtflächennutzungsplan zusammenzuführen und gleichzeitig die Planung auf das standardisierte Datenformat XPlanung umzustellen. Hierfür hat die Verwaltung eine Projektskizze beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht und nun die Zusage zur Teilnahme am Modellprojekt „Digitale Planung Bayern – XPlanung“ erhalten.
Durch dieses Projekt werden die Kosten für die Übernahme der Papierpläne in das neue Datenformat sowie Beratungsleistungen gefördert, nicht aber die Verfahrenskosten.
Christian Brunner erinnert in diesem Zusammenhang an das ISEK-Ziel "Fortschreibung des Flächennutzungsplans" mit einem Zeitrahmen bis 2025.
Der Förderaufruf fordert Nachweise bis November 2023, hierbei handelt es sich nicht um Nachweise zum Abschluss des Verfahrens, sondern um Erfahrungen, die in diesem Zeitraum gesammelt werden konnten.
Das eigentliche Flächennutzungsplanverfahren kann somit ohne zeitliche Zwänge umgesetzt werden.
Beschluss
Die Gemeinde Bindlach nimmt am Pilotprojekt DigitalePlanung Bayern teil. Die bisherigen Einzelflächennutzungspläne sollen zu einem Gesamtplan für das gesamte Gemeindegebiet zusammengefasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bindlach;
Dachflächen für PV-Anlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Zur Erfüllung des regenerativen Nachweises sind 230 m² der 2.000 m² zur Verfügung stehenden Dachflächen am neuen Feuerwehrgerätehaus mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Aus ökologischen Gründen sollten entsprechende Halterungen vorsorglich auf den gesamten Dachflächen vorgesehen werden, um so eine nachträgliche Erweiterung ohne größeren Aufwand sicherstellen zu können.
Die damit verbundenen Mehrkosten belaufen sich auf ca. 24.781,75 €.
Beschluss
Die notwendigen Halterungen werden auf den gesamten Dachflächen, auch auf der Nordseite, berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP);
Gemeindliche Stellungnahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern soll in den Themenfeldern „Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und „Für nachhaltige Mobilität“ fortgeschrieben werden.
Der Bayerische Gemeindetag (BayGT) sieht die begründete Gefahr, dass die durch den Verordnungsgeber nunmehr verfolgte Idee einer Landesentwicklung einen weitestgehenden Entwicklungsstopp für zahlreiche Grundzentren, Landgemeinden und deren Ortsteile zur Folge hat. Weiterhin wird mit einer weiteren Belastung und Überhitzung von angespannten Verdichtungsräumen gerechnet und durch weitergehende Begutachtungsanforderungen in Planungsprozessen eine „Bau-Entschleunigung“ herbeigeführt.
Weiterhin ist das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-Ost in den Kapiteln B VI "Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten" und B VIII "Sozial- und Gesundheitswesen" sowie B IV "Gewerbliche Wirtschaft" eingeleitet. Die entsprechenden Unterlagen werden dem Gremium im Laufe der Woche zugesandt.
Beschluss
Der Gemeinderat teilt die Einschätzung des Bayerischen Gemeindetages und wird sich mit gleichlautender Stellungnahme beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Dominic Leicht verwies auf die Bekanntmachung im vergangenen Amtsblatt. Er bittet um nochmalige Erinnerung der Bürgerinnen und Bürger an die Abgabe der Grundsteuererklärung in der Zeit vom 01.07.2022 - 31.01.2023.
Datenstand vom 25.04.2022 11:37 Uhr