Datum: 27.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 23.05.2022
2 Bekanntgaben
3 Jahresrechnung 2021; a) Rechenschaftsbericht b) Auftrag zur örtlichen Rechnungsprüfung
4 Bauleitplanung "Gewerbe- und Sonderstandort - Einzelhandel/Möbel, ehemalige Markgrafenkaserne" der Stadt Bayreuth; Gemeindliche Stellungnahme
5 Bebauungsplan Nr. 56 "östlich Allersdorfer Straße"; Herauslösung des Grundstücks Fl.Nr. 419/1 aus dem Geltungsbereich
6 Bebauungsplan Nr. 46 "Bowlinganlage Bindlacher Berg"; 2. Änderung Stellungnahme zur Rüge des Herrn Karl-Friedrich Richter vom 27.11.2021
7 Flächennutzungsplan für die Gemeinde Bindlach; Vergabe der Planungsleistungen
8 Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; a) Auftragsvergabe Fenster, Außentürelemente, Sonnenschutz b) Auftragsvergabe Hallentore
9 Gemeindewappen; Antrag auf Verwendung für Feuerwehrzwecke
10 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage 1 zur Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 27.06.2022.pdf
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2022.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 23.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben. 

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

a) Mehrgenerationenspielplatz
Die Leistungen Standortvergleich und Vorstudie "Mehrgenerationenpark" wurden mit einem Gesamthonorar in Höhe von 9.192,75 € vergeben.

b) Rücktransport ukrainische Kinder aus dem Kinderzentrum Bergzwerg
Der Rücktransport von ukrainischen Kindern in den Hauptort wird bis zum Beginn der Sommerferien durch zwei örtliche Busunternehmen kostenfrei abgedeckt. Der Erste Bürgermeister dankte den Unternehmen für die großartige Unterstützung.

c) Neubau Feuerwehrhaus Bindlach
Der Auftrag "Gerüstbauarbeiten" wurde in nichtöffentlicher Sitzung vom 23.05.2022 an den wirtschaftlichsten Anbieter mit einer Angebotssumme in Höhe von 80.555,50 € vergeben.

d) Verbandsversammlung und Kommandanten-Dienstversammlung
Der Kreisfeuerwehrverband Bayreuth lädt den Gemeinderat ein zur Verbandsversammlung und Kommandanten-Dienstversammlung am Sonntag, 24.07.2022, um 09:00 Uhr in Wasserknoden.

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3. Jahresrechnung 2021; a) Rechenschaftsbericht b) Auftrag zur örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2021 beläuft sich auf 32.246.296,09 € (Verwaltungshaushalt: 18.634.688,94 €, Vermögenshaushalt: 13.611.607,15 €). Darin sind die Zuführung zum Vermögenshaushalt mit 4.920.726,75 € und der sich ergebende Sollüberschuss (Rücklagenzuführung) von 3.190.872,67 € enthalten. Die Schulden zum 31.12.2021 betrugen 5.450.827,75 €. 

Beschluss 1

a) Die Jahresrechnung 2021 wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen (Art. 102 Abs. 2 GO). Der Verwaltungshaushalt schließt mit 18.634.688,94 €, der Vermögenshaushalt mit 13.611.607,15 € ab. Am Abschlusstag waren Kasseneinnahmereste beim Verwaltungshaushalt in Höhe von 456.837,39 € und im Vermögenshaushalt mit 314.703,27 € vorhanden. Die Übersichten über die Rücklagen und die Schulden werden zur Kenntnis genommen. Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021 samt Anlagen ist der Niederschrift über die Sitzung beizuheften und gilt als Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Rechnungsprüfungsausschuss wird im Vollzug des Art. 103 Abs. 1 GO mit der örtlichen Prüfung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung "Gewerbe- und Sonderstandort - Einzelhandel/Möbel, ehemalige Markgrafenkaserne" der Stadt Bayreuth; Gemeindliche Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.07.2019 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Stadt Bayreuth beabsichtigt die Ausweisung weiterer Bauflächen auf dem Gelände der ehemaligen Markgrafenkaserne. Aus diesem Grund wurde das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 29 und das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/17 eingeleitet. Die Gemeinde Bindlach hat bereits mit Schreiben vom 05.07.2019 und 13.02.2020 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen Stellung bezogen.

Aufgrund der nun erfolgten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sah sich der Erste Bürgermeister veranlasst, ein Gespräch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth zu suchen und gewisse Themenbereiche näher zu erkunden. Das Gespräch unter Beteiligung des Stadtplanungsamtes sowie der den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellte Mailverkehr gibt Antwort auf die gestellten Fragen.

Christian Brunner steht einer grundsätzlichen Gewerbeentwicklung positiv gegenüber, da hierdurch unsere Region weiter vorangebracht werden kann. Richtigstellen möchte er, dass es zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit eine Anfrage von XXXLutz für eine Ansiedlung im Gemeindegebiet Bindlach gegeben hat.

Persönlich kann er eine Ansiedlung des Möbelriesen nicht nachvollziehen. Wie bekannt ist, verfügt die Stadt Bayreuth über wenige Gewerbeflächen, eine innovative Ansiedlung beispielsweise eines Startups aus dem Regionalen Innovations- und Gründungszentrum Bayreuth (RIZ) wäre aus seiner Sicht wünschenswert.

Was jedoch die gemeindlichen Belange betrifft, sieht er vor allem die verkehrliche Erschließung über die "Bindlacher Allee" als problematisch an.

In umfangreicher Diskussion wurden die nachfolgenden Ergänzungen zu der von der Verwaltung ausgearbeiteten Stellungnahme vorgebracht:

  • Aufgrund des Neuverkehrsaufkommens aus Richtung Norden muss mit einer Verschlechterung der Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Bindlach (Bad Bernecker Straße und Bayreuther Straße) gerechnet werden.

  • Innovative Verkehrskonzepte sehen den Rückgang des motorisierten Verkehrs zugunsten von durchgängigen Fuß- und Radwegen vor, die zusätzliche Durchkreuzung des Fuß- und Radweges „Bindlacher Alle“ mit Errichtung einer Lichtsignalanlage in diesem Bereich steht eindeutig im Widerspruch hierzu.

  • Die Optimierung der Christian-Ritter-von-Popp-Straße (Rückbau Lichtsignalanlage im Bereich Christian-Ritter-von-Langheinrich-Straße und Neubau Lichtsignalanlage im Bereich Logistikpark), um das Plangebiet über diesen Bereich zu erschließen, wird angeregt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die ausgearbeitete Stellungnahme unter Berücksichtigung der oben dargestellten Ergänzungen bei der Stadt Bayreuth einzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. 56 "östlich Allersdorfer Straße"; Herauslösung des Grundstücks Fl.Nr. 419/1 aus dem Geltungsbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2023 beschließend 5

Sachverhalt

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 23.02.2022 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Geräteraum und Carport, Am Pfarrhügel, Fl.Nr. 419/1, Gemarkung Bindlach erteilt.

Seitens des Landratsamtes Bayreuth besteht derzeit jedoch keine Möglichkeit zur Erteilung einer Einzelbaugenehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB, da das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 56 „östlich Allersdorfer Straße“ liegt.

Das Grundstück ist als Parzelle (P19) im Vorentwurf enthalten, die Erschließung des Grundstücks erfolgt jedoch über das Gebiet „Am Pfarrhügel“, was auch mit dem Hinweis „Erschließung über „Am Pfarrhügel“ bereits gezahlt“ verdeutlicht wird. Aus diesem Grund endet der süd-westliche Wendehammer bereits auf Höhe der Parzellen P20, P21 und P28. Die rechtliche und auch tatsächliche Erschließung würde also auch bei Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 56 über das Erschließungsgebiet „Am Pfarrhügel“ erfolgen.

Die Gemeinde Bindlach hat in den Jahren 1994 bis 1997 die Erschließungsanlage „Am Pfarrhügel“ erstmals hergestellt und abgerechnet. Der umlagefähige Erschließungsaufwand wurde auf die beitragspflichtige Grundstücke Fl.Nr. 395, 935/1, 395/3, 395/4, 418/1, 418/6 und 419 Tfl. umgelegt und abgerechnet. Das zu bebauende Grundstück wurde so vollumfänglich mit Erschließungs- sowie Herstellungsbeiträgen veranlagt.

Torben Schlieckau versteht, dass der Wille da war, dass dort eine Bebauung stattfindet. Würde man sich aber vorstellen, dass das Gebiet "östlich Allersdorfer Straße" nicht umgesetzt wird, geht für Ihn die Bebauung zu weit hinaus.

Christian Brunner sieht die Gemeinde durch die erfolgten Veranlagungen (Erschließungs- und Herstellungsbeiträge) auch in der Pflicht. Eine Bebauung hätte längst erfolgen können.

Alfred Lautner kann zustimmen, da die Erschließung über die Straße "Am Pfarrhügel" erfolgt.

Beschluss

Das Grundstück Fl.Nr. 419/1, Gemarkung Bindlach, wird aus dem Vorentwurf herausgelöst, um die Erteilung einer Einzelbaugenehmigung zu ermöglichen.

Bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes Bindlach oder der beabsichtigten Änderung der Einzelpläne Benk, Bindlach, Euben und Ramsenthal zum Gesamtflächennutzungsplan für das Gemeindegebiet wird das Grundstück als „Wohnbaufläche“ dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Bebauungsplan Nr. 46 "Bowlinganlage Bindlacher Berg"; 2. Änderung Stellungnahme zur Rüge des Herrn Karl-Friedrich Richter vom 27.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.10.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der vom Grundstückseigentümer für die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens beauftragte Architekt, Berthold Just, erarbeitete gemeinsam mit der Verwaltung die nachfolgende Stellungnahme:

Zu 1.
Nach Beurteilung der Gemeinde Bindlach liegt bei dem o. bez. Bauleitplanverfahren kein Verfahrensverstoß gegen § 4 a Abs. 3 BauGB vor, indem das vereinfachte Verfahren nach § 13 beschritten wurde. Die Bedingungen des § 13 sind im vorliegenden Fall gegeben. Es handelt sich um die Änderung eines vorh. Bebauungsplans, sein Geltungsbereich (erstreckt sich nur auf Fl. Nr. 963/ 14) und seine Gebietsdeklaration als Mischgebiet wurden nicht verändert. Es wurden lediglich zusätzliche Baugrenzen zur besseren Ausnutzung dieses innerörtlichen Gebiets eingefügt und die GRZ geringfügig erhöht. Die Situation verbessernde Grünbereiche wurden festgesetzt. 

Ziel der Gemeinde Bindlach ist es, für innerörtlich vorhandene Flächen, hier solche die zur wirtschaftlichen Stärkung und Entwicklung von Arbeitsplätzen dienen, Baurecht zu begründen, auch um Ausweisungen im bisher unbeplanten Außenbereich zu vermeiden (Nachverdichtung). Dafür ist die lt. FLNP der Gemeinde Bindlach bereits seit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.46 (Rechtskraft vom 14.09.2001) als Mischgebiet ausgewiesene Fläche geeignet. Wie in der Begründung dargelegt, sieht die Gemeinde Bindlach in der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 eine von der Struktur der Umgebung her geeignete Maßnahme zur wirtschaftlichen Stärkung des Ortsteils Bindlacher Berg und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hat über einen Zeitraum von einem Monat stattgefunden (2.8.2021 bis 3.9.2021). Die Antworten der Träger öffentlicher Belange und der Bürger wurden vom Gemeinderat sachgerecht abgewogen und wie in der Abwägungsurkunde dargelegt beschlossen. Das Ergebnis der Abstimmung wurde zu jedem Punkt aufgenommen. Ergänzend sei erwähnt, dass auch die 1. Änderung des selbigen Bebauungsplans (Rechtskraft vom 20.4.2018) in dieser Weise durchgeführt wurde, ohne dass Beanstandungen eintraten.

Eine erneute Auslegung des Planentwurfs oder ein Neustart des gesamten Verfahrens zur vorl. 2. Änderung wurde und wird nicht als erforderlich angesehen, da inhaltlich die Grundsätze der Planung nicht berührt wurden. 

Dies kann zu den einzelnen angesprochenen Punkten dokumentiert werden:

zu a):
Die Tatsache, dass ein in Folge der 1. Änderung errichtbares Lagergebäude, dessen Baugrenzen und Zulässigkeiten in der in der Planurkunde abgedruckten Fassung der 1. Änderung sichtbar sind, in seinem Bestand erst im Verfahren der 2. Änderung nachgetragen wurde, da es inzwischen errichtet wurde, ist für die Inhalte der 2. Änderung nicht beurteilungsrelevant. 

zu b):
Die im Zuge des Verfahrens eingefügten Festsetzungen (Nr. 18 bis 26) beruhen auf behördlichen Empfehlungen aus dem Verfahren, sind sämtlich positiven Inhalts, städtebaulich unrelevant und verändern die planerischen Festsetzungen nicht.
Damit bestand auch keine Notwendigkeit, diese Träger öffentlicher Belange nochmals in der Sache zu beteiligen, denn deren Anregungen und Hinweise wurden aufgenommen.

Im Einzelnen wurde erwähnt:

Neue Nr. 18
„Für Abstandsflächen gilt die „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“ der Gemeinde Bindlach vom 26.1.2021, jedoch in der jeweils gültigen Fassung.“ Damit sind deutlich größere Abstandsflächen erforderlich als nach der derzeit gültigen Fassung der BayBO.

Neue Nr. 19
„Bodenuntersuchung und Bodenfunktionsbewertung
Eine Bodenuntersuchung einschließlich einer Bodenfunktionsbewertung wird empfohlen und kann von der Gemeinde im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens verlangt werden. Dazu ist ein qualifizierter Fachgutachter zu beauftragen. Dabei sind ggf. vorhandene geogene bzw. großflächig siedlungsbedingte Bodenbelastungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf das Schutzgut Boden aufzuzeigen.“ Aufgenommen aus der Stellungnahme des Landratsamts.

Neue Nr. 20 
„Eine nach § 58 WHG i.V. mit Anhang 49 AbwV erf. Genehmigung, sofern mineral-ölhaltiges Abwasser von über 1 m³/d anfällt, ist im Zuge der Bauantragstellung zu beantragen.“ Aufgenommen aus der Stellungnahme des Landratsamts.

Neue Nr. 22 
Die vorhandene Festsetzung Nr. 4 der Urfassung wird ergänzt: 
„Wenn eine Versickerung von den Bodenverhältnissen her nicht möglich ist, ist eine wirksame Pufferung des Regenwassers mit einem gedrosselten Ablauf herzustellen. Der zulässige Drosselabfluss ist im Baugenehmigungsverfahren mit der Gemeinde Bindlach festzulegen“. Aufgenommen aus der Stellungnahme des Landratsamts und des Wasserwirtschaftsamts.

Neue Nr. 23
„Auf die TRENOG, TRENGW und NWFreiV wird hingewiesen. Werden die Voraussetzungen der vorgenannten Vorschriften nicht erfüllt, so ist eine wasserrechtliche Erlaubnis am LRA BT zu beantragen.“ Aufgenommen aus der Stellungnahme des Landratsamts und des Wasserwirtschaftsamts.

Neue Nr. 24
„Eine Dachbegrünung wird empfohlen. Auf eine erforderliche Abwägung mit der Zulässigkeit von Anlagen zur Kollektion von Sonnenenergie wird dazu verwiesen.“ Aufgenommen aus der Stellungnahme des Landratsamts.

Neue Nr. 25
„Schotter- und Steinflächen sind nur als Gebäudeumgebende Traufstreifen mit maximal 60 cm Breite, oder als Wege und Zufahrten nicht zugelassen, insbesondere nicht in Grünflächen.“ Aufgenommen aus der Stellungnahme des Bund Naturschutz und aus den Reihen des Gemeinderats.

Neue Nr. 26
„Zäune müssen 10 cm Boden- oder Sockelabstand haben, damit Kleintiere wechseln können.“ Aufgenommen aus der Stellungnahme des Bund Naturschutz und aus den Reihen des Gemeinderats.

Zu 2. Verkehrslandeplatz Bayreuth
Hierzu handelt sich keinesfalls um einen Abwägungsfehler. Die Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Verkehrslandeplatz wurden im Zuge der Verfahren für die Bebauungspläne Nr. 38 Wohngebiet Bindlacher Berg, Nr. 39 Gewerbegebiet, Nr. 41 Südlich Goldkronacher Str. und letztlich auch bei Aufstellung des hier betroffenen Bebauungsplans Nr. 46 Bowlinganlagen (2001) grundsätzlich geklärt. Das Luftamt Nordbayern an der Reg. von Mittelfranken wurde am Verfahren beteiligt. Nach dessen Stellungnahme zeigt sich der Verkehrslandeplatz als keinerlei Problem, (Stellungnahme vom 30.07.2021. „Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen keine Bedenken“), wie bereits weder bei der Aufstellung 2001 noch bei der 1. Änderung 2018.

Zu 3. und 4. Mischgebiet
Die Festsetzung als Mischgebiet ist nicht fehlerhaft und wurde nicht aufgegeben, da im Geltungsbereich auch jederzeit Wohnen möglich sein soll. Dies z.B. im Bereich der Bestandsgebäude an der Westgrenze oder auch im jetzigen Bowlingbahn-gebäude. Diese Möglichkeiten sollen in diesem Bereich am Übergang vom Wohngebiet zum Gewerbegebiet gegeben sein. Eine Einstufung des Bereichs als Gewerbegebiet könnte auch zu Nutzungskonflikten führen. Die im Änderungsbereich normierte GRZ von 0,8 als Überschreitung des in § 17  BauNVO für Mischgebiete benannten „Orientierungswerts“ von 0,6 ist eine von den örtlichen Verhältnissen der vorhandenen Befestigung her gerechtfertigte Überschreitung. Sie war bei der Ausreichung an die Träger öffentlicher Belange und für die öffentliche Auslegung des Entwurfs auch bereits so verzeichnet. 

Zu 5. Niederschlags- und Abwasserbehandlung
Die Gemeinde hat an ihrer Festsetzung zu Zisternen und zur Versickerung aus der Urfassung des Bebauungsplans (vgl. Ziff. 4 der Urfassung) festgehalten, insbesondere da das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Mitteilung vom 27.07.2021 auf die Zulässigkeit einer Festsetzung von Zisternen verweist. Ferner wird in der bereits bestehenden Festsetzung darauf verwiesen, dass der Überlauf an den Regenwasserkanal angeschlossen werden kann. 

Die Festsetzung Nr. 4 aus der Urfassung wurde um die neue Nr. 22 ergänzt (siehe auch vorstehend zu neue Nr. 22):  
„Wenn eine Versickerung von den Bodenverhältnissen her nicht möglich ist, ist eine wirksame Pufferung des Regenwassers mit einem gedrosselten Ablauf herzustellen. Der zulässige Drosselabfluss ist im Baugenehmigungsverfahren mit der Gemeinde Bindlach festzulegen“. Damit wurde den Verhältnissen umfassend Rechnung getragen.

Zu 6. Erschließung
Das Grundstück ist von der Goldkronacher Str. her erschlossen. Zufahrtsrechte für die vorhandenen Hallen sind vorhanden. Ferner gibt es eine weitere Zufahrt im Norden von der Königsheidestraße. Im Zuge der Bauantragstellung sind entsprechende Dienstbarkeiten auch für die jetzt in Änderung stehenden Flächen zu vollziehen. Die nähere Regelung der Verhältnisse vollzieht sich im Baugenehmigungsverfahren. 

Zu 7. Bürgereinwendungen von Herrn Richter
Dass die Bürgereinwendungen von Herrn Richter nicht abgewogen wurden, ist nicht richtig. Richtig ist vielmehr, dass in der Abwägungsurkunde auf die komplette Stellungnahme von Herrn Richter hingewiesen wird und diese auch in vollem Umfang anhängt. Der Abwägungsinhalt ist dargestellt. Dieser Teil ist hier anhängend abgedruckt. In den Verfahrensvermerken auf der Planurkunde ist die Abwägung der Stellungnahme von Herrn Richter jedoch nicht gesondert erwähnt und es sind nur die Träger öffentlicher Belange erwähnt. Diese fehlende gesonderte Erwähnung der Stellungnahme von Bürgern wurde bereits bei den weiteren Bauleitplanverfahren entsprechend geändert.

Beschluss

Zur Rüge des Herrn Karl-Friedrich Richter vom 27.11.2021 wird, wie oben dargestellt, Stellung genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Flächennutzungsplan für die Gemeinde Bindlach; Vergabe der Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Gem. § 4b BauGB kann die Gemeinde insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten einem Dritten übertragen.

Die Vergabe wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es sind drei Angebote eingegangen, wobei das wirtschaftlichste Angebot bei 75.270,27 € liegt.

Beschluss

Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme in Höhe von 75.270,27 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; a) Auftragsvergabe Fenster, Außentürelemente, Sonnenschutz b) Auftragsvergabe Hallentore

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

a) Die Vergabe „Fenster, Außentürelemente, Sonnenschutz" wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es sind zwei Angebote eingegangen, wobei das wirtschaftlichste Angebot bei 163.508,38 € liegt.

b) Die Vergabe „Hallentore" wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es sind sechs Angebote eingegangen, wobei das wirtschaftlichste Angebot bei 89.320,21 € liegt.

Beschluss 1

a) Der Auftrag „Fenster, Außentürelemente, Sonnenschutz" wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme in Höhe von 163.508,38 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Auftrag „Hallentore" wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme in Höhe von 89.320,21 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Gemeindewappen; Antrag auf Verwendung für Feuerwehrzwecke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 9

Beschluss

Einer Verwendung des Gemeindewappens für Feuerwehrzwecke (in der Form von Urkunden/Einladungen für Feuerwehrveranstaltungen und Verabschiedungsurkunden) durch den Antragsteller wird gem. § 2 Nr. 1 der Satzung über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Bindlach zugestimmt. Die Genehmigung wird unbefristet in stets widerruflicher Weise erteilt (§ 2 Nr. 2). Eine Gebühr wird nicht erhoben (§ 6 Nr. 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Keine Vorgänge

Datenstand vom 03.08.2022 10:06 Uhr