Wie bereits mehrfach aus Reihen des Gemeinderates angesprochen, wurde die Situation bezüglich des Geh- und Radweges entlang der St. 2398 an der Neunburger Straße im OT Blechhammer im Rahmen einer Verkehrsschau am 15.05.24 mit der PI Neunburg v. W. vor Ort in Augenschein genommen. Das Ergebnis sollte nun mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde für die Sitzung am 06.06.24 abgestimmt werden.
Das Landratsamt Schwandorf hat am 23.05.24 per Mail dringend darauf hingewiesen, dass keine Maßnahmen angeordnet werden dürfen, solange die Ortseinsicht im Rahmen einer Verkehrsschau nicht stattgefunden hat.
Diese Verkehrsschau wurde seitens der Gemeinde Bodenwöhr bereits am 25.04.24 beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch erst am 23.05.24 abgearbeitet, so dass die Gemeinde Bodenwöhr für die Verkehrsschau im Juni nicht berücksichtigt werden konnte.
Folgende Bereiche sind zu prüfen:
Zufahrt Industriestraße:
Bei der neuen Linksabbiegespur im Bereich der Zufahrt St. 2398 – Industriestraße sind die Verkehrszeichen so angeordnet, dass für die Radfahrer auf dem Geh- und Radweg das Verkehrszeichen Z 205 angeordnet ist.
Maßnahme:
Festlegung im Rahmen der Verkehrsschau.
(Die Firma Stahl wurde bereits angeschrieben, dass der Sichtschutzzaun im Kreuzungsbereich entfernt werden solle.)
Zufahrt Forststraße:
Hier wurde vor einiger Zeit das vorhandene Zeichen 205 auf dem Radweg richtigerweise entfernt.
Die Situation ist klar geregelt, der Radfahrer hat hier Vorfahrt. Empfehlung der örtlichen Verkehrsbehörde ist das Anbringen einer roten Fahrbahnmarkierung für den Bereich des Radweges.
Ladestraße:
Hier ist die Situation wie bei der Forststraße. Der Radfahrer hat Vorfahrt. Auch hier wäre es sinnvoll, den Radweg mit roter Markierung zu versehen.
Bahnhofstraße:
Hier ist die Situation wie bei der Forst- und Ladestraße. Der Radfahrer hat Vorfahrt. Auch hier wäre es sinnvoll, den Radweg mit roter Markierung zu versehen.
Die Thematik, dass hier aus der Bahnhofstraße kommende Radfahrer angeblich einfach in den Radweg einbiegen, ohne auf die Vorfahrtsregelung zu achten, ist nicht relevant, da dieser Bereich als reiner Gehsteig ausgewiesen ist und das Befahren des Gehweges somit nicht erlaubt ist.
Die Gemeinde Bodenwöhr kommt in Absprache mit der PI Neunburg zu dem Ergebnis, dass alle Kreuzungsbereiche entlang der St. 2398 im Hinblick auf den Geh- und Radweg richtig beschildert sind. Verwirrend ist die abweichende Regelung in der Industriestraße gegenüber den anderen Bereichen.
Entgegen der Unteren Straßenverkehrsbehörde hält es die Gemeinde und die PI Neunburg für sinnvoll, den jeweiligen Bereich des Geh- und Radweges mit roter Farbe zu markieren.