Rechnungsprüfung; hier: Bekanntgabe des vorläufigen Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024, 26.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024 26.06.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2023 ist erstellt.

Es ergeben sich folgende Abschlusszahlen:



Bezeichnung
Verw.-
Haushalt   
             Verm.-             
          Haushalt
    Gesamt
 
Soll-Einnahmen
12.565.884,37
3.983.814,31
16.549.698,68
+
neue Haushaltseinnahmereste
0,00
176.100,00
176.100,00
./.
Abgang alter Haushaltseinnahmereste
   0,00
0,00
0,00
./.
Abgang alter Kasseneinnahmereste
0,00
                 0,00
0,00
 
Summe bereinigter Solleinnahmen
12.565.884,37
4.159.914,31
16.725.798,68
 
 
 
 
 
 
Soll-Ausgaben
12.565.884,37
4.234.607,21
16.800.491,58
+
neue Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./.
Abgang neuer Haushaltsausgabereste
0,00
74.692,90
74.692,90
./.
Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
                       0,00
0,00
 
Summe bereinigter Sollausgaben
12.565.884,37
4.159.914,31

16.725.798,68

 
Unterschied
 
 
 
 
Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben
Fehlbetrag 


0,00


0,00


0,00
 
 
 
 
 
 
Nachrichtlich
 
 
 

Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
1.344.922,56


Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt
0,00


Zuführung zur allgemeinen Rücklage        
22.000,00


Entnahme aus der allgemeinen Rücklage                                              
694.128,92


Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV        
-672.128,92



Dem Gemeinderat Bodenwöhr werden die überplanmäßigen (Überschreitungen von über 10.000 €) und außerplanmäßigen Ausgaben (Überschreitungen von über 5.000 €, Art. 66 GO i. V. mit § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c Geschäftsordnung) vorgelegt. (siehe Anlage).

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der vorläufigen Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 Kenntnis und verweist diese an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung.

Abstimmung: 13 : 0

Beschluss 2: 

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die vorgelegten Haushaltsüberschreitungen, soweit die Maßnahmen nicht bereits durch Beschlüsse des Gemeinderats abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2024 09:19 Uhr