Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Bodenwöhr Nord; Nachrüstung der beiden fehlenden Aufzüge; hier: Vertrag zur kommunalen Mitfinanzierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024, 25.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der vollständige barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Bodenwöhr Nord ist seit langer Zeit ein Wunsch der Bürgerinnen und Bürger von Bodenwöhr sowie vieler Fahrgäste aus der Region, die unseren Bahnhof als Start oder Ziel benutzen.
Viel Engagement und Unterstützung ist in die Station Bodenwöhr Nord geflossen. Fast alle Abgeordneten aus Bund und Land haben sich für unseren Bahnhof stark gemacht. So konnte es gelingen, einen Ausbau der Bahnsteige und eine Modernisierung des gesamten Bahnhofes zu erreichen. Leider erfolgte durch den Ausbau der Bahnstation durch die Bahn auf Wunsch der Gemeinde Bodenwöhr nur eine Vorbereitung der beiden Aufzüge um die Bahnsteige vollständig barrierefrei gestalten zu können.
Der Ausbau brachte zwar viele Erleichterungen beim Einsteigen in die Züge, jedoch blieb der Wechsel von einem Bahnsteig zum anderen für Menschen mit Behinderung, Reisende mit Gepäck, Personen mit Fahrrädern oder Kinderwagen schwierig, für manche sogar unmöglich zu schaffen. 
Mit Unterstützung der Politik aus Bund und Land wurde es möglich, dass im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode ein Aktionsprogramm zum vollständigen barrierefreien Ausbau von Bahnstationen verankert wurde.
Nach dem Beschluss am vergangenen Montag gab das Kabinett das Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr bekannt, dass ab sofort dieses Aktionsprogramm verfügbar ist. 
Bis zum Jahr 2028 sollen einzelne Stationen in mehreren Blöcken den vollständigen Ausbau ihrer Bahnhöfe erhalten. Durch das Engagement der Gemeinde Bodenwöhr für die Nachrüstung der beiden fehlenden Aufzüge und unter Einsatz der Politik aus Bund und Land konnte der Bahnhof Bodenwöhr Nord in das Aktionsprogramm aufgenommen werden.
In einem, an den 1. Bürgermeister der Gemeinde Bodenwöhr gerichteten Schreiben, teilte Staatsminister Christian Bernreiter mit, dass der Bahnhof Bodenwöhr Nord ausgebaut wird. Eine besondere Auszeichnung für den Bodenwöhrer Bahnhof diesen Ausbau zu erhalten. 
Im Aktionsprogramm sind die Rahmenbedingungen für den Ausbau sowie die Mitfinanzierung der Kommunen geregelt. In einem Vertrag zur kommunalen Mitfinanzierung durch die Gemeinde Bodenwöhr, der durch das Ministerium ausgearbeitet wird, ist der gemeindliche Anteil auf 20 % der Planungskosten der Leistungsphasen 1-4 festgelegt. Für die Gemeinde Bodenwöhr beträgt der Festbetrag 37.400 €
Sämtliche weiteren Planungskosten, die vollständigen Realisierungskosten des Ausbaus und mögliche Kostensteigerungen werden durch den Freistaat Bayern übernommen.
Auf Nachfrage der Gemeinde Bodenwöhr teilte das Ministerium weiter mit, dass auch für den Unterhalt der Aufzüge keine weiteren Kosten auf die Gemeinde Bodenwöhr zukommen.
Da das Ministerium um schnellstmögliche Rückmeldung des Vertrags zur kommunalen Mitfinanzierung an das Ministerium bittet, haben wir uns entschieden, den Vertrag noch auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu nehmen.

Die Chance den Bahnhof Bodenwöhr Nord durch das neue Aktionsprogramm aufwerten zu lassen gilt unter diesen Bedingungen als einmalig und ist ein zentraler Baustein für den barrierefreien Ausbau im Bereich des ÖPNV. Eine attraktive Bahnhofinfrastruktur vor Ort stärkt das Image des Ortes und die Qualität als Wirtschafts- und Wohnstandort.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Gemeinde Bodenwöhr soll für den Bahnhof Bodenwöhr Nord am bayerischen Aktionsprogramm für barrierefreie Stationen teilnehmen.

  2. Dem vom Ministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr vorgelegten Anteil (siehe Anschreiben Staatsminister Bernreiter) zur kommunalen Mitfinanzierung von 20 % der Planungskosten der Leistungsphasen 1-4 und einem daraus errechneten Festbetrag in Höhe von 37.400 € wird zugestimmt. Etwaige Kostensteigerungen werden vom Freistaat übernommen.

  1. Der 1.  Bürgermeister Georg Hoffmann wird beauftragt, die notwendigen Vertragsunterlagen zu unterzeichnen. 

  2. Die notwendigen Haushaltsmittel sind in der Planung für den Haushalt 2025 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2025 10:52 Uhr