Bauleitplanung,
30. Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummern 93 und (Teilfläche) 101 der Gemarkung Altenschwand;
hier: Billigung des Vorentwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2024. Sitzung des Gemeinderates Oktober 2024, 31.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 93 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.
Herr Michael Ernst und Herr Markus Riegelsberger stellten mit Datum vom 19.12.2023 den Antrag, für die Flurnummer 93 der Gemarkung Altenschwand einen Bebauungsplan aufzustellen. Grundlage für den Erlass des Bebauungsplans ist die Änderung der betroffenen Flurnummer 93 der Gemarkung Altenschwand in ein allgemeines Wohngebiet („WA“) gemäß § 4 BauGB. Die genannte Flurnummer war vor der 12. Änderung des Flächennutzungsplans bereits wie bereits der nachbarliche Charakter im Umgriff bereits einem Mischgebiet („MI“) zugordnet.
Der Bebauungsplan „Wohnen an der Schwandner Höhe“ wird nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens in die vollendete Flächennutzungsplanänderung auf der Flurnummer 93 Gemarkung Altenschwand eingebettet und erweitertet somit das Wohnangebot in Bodenwöhr und Altenschwand.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur 30. Flächennutzungsplanänderung für die Flurnummer 93 der Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 31.10.2024
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. v. m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2025 10:55 Uhr