Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Vertrag über die Übertragung der innerhalb der gemeindlichen Friedhöfe in Bodenwöhr und Taxöldern anfallenden Bestattungsaufgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2024. Sitzung des Gemeinderates Oktober 2024, 31.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2024. Sitzung des Gemeinderates Oktober 2024 31.10.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeindeverwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, die Friedhofsgebühren für die gemeindlichen Friedhöfe Bodenwöhr und Taxöldern neu zu berechnen und die dazugehörige Satzung zu überarbeiten. Fester Bestandteil der Gebührensatzung ist der Bestattervertrag. In einem ersten Schritt wurde der Vertragsentwurf angepasst und liegt der Beschlussvorlage bei.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Im Bestattervertrag ist im § 9 „Vertragsdauer“ Absatz 2 der Passus so abzuändern, dass sich der Vertrag nicht automatisch verlängert, sondern dass der Vertrag zum 31.12.2030 endet und die Leistungen von der Gemeinde Bodenwöhr neu ausgeschrieben werden.  

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt den Vertrag über die Übertragung der innerhalb der gemeindlichen Friedhöfe Bodenwöhr und Taxöldern anfallenden Bestattungsaufgaben mit dem Bestattungsunternehmen Aevum Bestattung GmbH, Bachbügler Weg 2, 93149 Nittenau in der Fassung vom 31.10.2024

  1. Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt, den Bestattervertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2025 10:55 Uhr