Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Vereidigung des zweiten und dritten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2020. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2020. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 3.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die neu gewählten zweiten und dritten Bürgermeister/-innen haben ebenfalls folgenden Diensteid gemäß Art. 27 KWBG als Stellvertreter des 1. Bürgermeisters zu leisten, soweit er dieses Amt nicht bereits in der letzten Wahlperiode innehatte.

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der wiedergewählte 2. Bürgermeister Albert Krieger ist nicht mehr zu vereidigen, weil er das Amt des 2. Bürgermeisters bereits in den vergangenen zwei Wahlperioden innehatte.
Anschließend nimmt der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann dem neu gewählten 3. Bürgermeister Andreas Seitz folgenden Amtseid ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Beschluss

Keine Abstimmung – nur Kenntnisnahme

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2020 10:12 Uhr