Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 464/2 und 465 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2019, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.
Das Anhörungsverfahren des Bebauungsplans führte erneut zu einer negativen Stellungnahme Seitens des Immissionsschutzes des Landratsamt Schwandorfs. Die Fachbehörde ist der Auffassung, dass die dort geforderten 50 % Gewerbeanteil im geplanten Mischgebiet nicht gebaut werden.
Nach Rücksprache mit der Bauleitplanung am Landratsamt und um dem Bebauungsplan einen rechtsgültigen Zustand zu geben, ist eine Änderung der oberen Teilfläche, Parzellen P10 bis P19 (Fl.-Nrn. 464/2 und 465 Gemarkung Bodenwöhr) des Baugebiets „Wirtskellerweg/Wegäcker“ notwendig.
Das dortige Teilstück soll im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet ausgewiesen werden.
In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2019, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 23.01.2020 – 24.02.2020 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die am 27.11.2019 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB festgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 28.05.2020 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.