Bauleitplanung; Stadt Neunburg vorm Wald; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnanlage am Forstmeisterberg“; hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 06./2020. Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 06./2020. Sitzung des Gemeinderates | 25.06.2020 | ö | beschließend | 4.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnanlage am Forstmeisterberg“ in Neunburg vorm Wald aufzustellen.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. Um Stellungnahme bis zum 07.07.2020 wird gebeten.
Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnanlage am Forstmeisterberg“ der Stadt Neunburg vorm Wald bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.09.2020 08:43 Uhr