Bauanträge; Lorenz Georg und Erika, 92439 Bodenwöhr; hier: Errichtung einer wieder zerlegbaren Blechgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  07./2020. Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2020. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2020 ö beschließend 3.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Herr Georg Lorenz und Frau Erika Lorenz haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 08.07.2020 eine Bauvoranfrage (020/2020) auf „Errichtung einer wieder zerlegbaren Blechgarage“ auf dem Grundstück der Flurnummer 365/3 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, „Lindenweg 12“, im Gebiet des Bebauungsplans „Frauenäcker – Birzerfeld BA I – Lindenweg“. Im Bebauungsplan wurde für das Grundstück ein Einfamilienhaus (E+D) mit Garage vorgesehen. Zudem wurde für dieses Grundstück bereits am 25.10.2016 ein Bauantrag auf „Errichtung einer Reihengarage mit drei Stellplätzen“ eingereicht. Hierzu liegt aktuell noch keine Genehmigung vom Landratsamt vor.
 
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:             

1. Gegen die Bauvoranfrage von Herrn Georg Lorenz und Frau Erika Lorenz auf „Errichtung einer wieder zerlegbaren Blechgarage“ auf dem Grundstück Flurnummer 365/3 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Bedenken.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt.

2. Die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung ist vom Bauherrn weiterhin sicherzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

Datenstand vom 28.09.2020 16:02 Uhr