Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand; hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2020. Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2020. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2020 ö beschließend 3.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.

Die Ostwind Erneuerbare Energien GmbH beantragte mit Schreiben vom 12.05.2020 die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans einer Freiflächen PV-Anlage. Diese soll auf den Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand errichtet werden.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand notwendig.

Herr Dipl.-Ing. Christian Costa stellt den ausgearbeiteten Entwurf vor, erklärt diesen ausführlich und beantwortet die Fragen der Gemeinderäte.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des 23. Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 24.09.2020.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 03.12.2020 14:36 Uhr