Bauanträge; Ostbayerische Verwaltungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH, 92421 Schwandorf; hier: Aufstellung mobiler Umkleide- und Duschkabinen auf dem Gelände der Sortieranlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2020. Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2020. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2020 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Ostbayerische Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 04.08.2020 einen Bauantrag (024/2020) auf „Aufstellung mobiler Umkleide- und Duschkabinen auf dem Gelände der Sortieranlage in Bodenwöhr“ auf dem Grundstück der Flurnummer 665/71 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, „Industriestraße 6 + 8“, in dem Gebiet des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“.
 
Folgende Befreiungen wurden beantragt:
-Es ergibt sich eine Grundflächenzahl von 0,70 statt 0,60
-Deckung Flachdach: Ausführung mit Stahlblech und 100 mm Mineralwolldämmung statt Bitumenbahn mit Kiesschüttung

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen deshalb gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:             

1. Gegen den Bauantrag der Ostbayerischen Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH auf „Aufstellung mobiler Umkleide- und Duschkabinen auf dem Gelände der Sortieranlage in Bodenwöhr“ auf dem Grundstück Flurnummer 665/71 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

2.  Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2020 14:36 Uhr