Bauleitplanung; Stadt Neunburg v. Wald; Baugebiet "Nördlich Seebarn", hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  11./2020. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2020. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Neunburg v. Wald hat mit Beschluss vom 25.11.2019 beschlossen, einen Bebauungsplan nach dem Verfahren nach § 13 b BauGB für das neue Baugebiet „Seebarn-Nord“ im Ortsteil Seebarn aufzustellen.

Der Bebauungsplanentwurf wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 15. Oktober 20 gebilligt.

Gemäß §§ 13 b i. V. m. 13 a und 3 Abs. 2 S. 3 BauGB wird die Gemeinde Bodenwöhr als Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt und darum gebeten, bis 03.12.2020 mitzuteilen, ob Belange der Gemeinde berührt oder Einwendungen gegen den Bebauungsplan erhoben werden.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Seebarn-Nord“ der Stadt Neunburg v. Wald bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2020 14:06 Uhr