Bauanträge;
Gnerer Johann, Bauort: Meldauer Weg 4, Altenschwand;
hier: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses
Daten angezeigt aus Sitzung:
11./2020. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Johann Gnerer hat mit Bauantrag 033-2020 vom 29.10.2020 einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flurnummer 139/3 Gemarkung Altenschwand, Meldauer Weg 4, eingereicht.
Das Grundstück befindet sich teilweise in einem Dorfgebiet nach § 5 der Baunutzungsverordnung sowie im Aussenbereich. Eine Privilegierung nach BauGB liegt für das Vorhaben nicht vor. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig.
Die Erschließung über den Meldauer Weg könnte sowohl öffentlich-rechtlich, als auch über Privatrecht in Form einer Dienstbarkeit geregelt werden und gilt somit als gesichert.
Der nach Planunterlagen gewünschte Standort ist aus Sicht der Verwaltung problematisch. Alternativ müsste das geplante Wohnhaus näher an den Meldauer Weg heranrücken, damit es innerhalb des Dorfgebietes liegt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Antrag auf Vorbescheid von Herrn Gnerer Johann auf „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück Flurnummer 139/3 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
- Die Erschließung von Wasser und Kanal müsste in Eigenregie übernommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 16.12.2020 14:06 Uhr