Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK);
Entwicklung der Ortsmitte;
hier: Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes
Daten angezeigt aus Sitzung:
01./2021. Sitzung des Gemeinderates, 28.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Bodenwöhr erarbeitet derzeit ihr integriertest nachhaltiges Städtebauliches Entwicklungskonzept. Einer der ersten, wenn nicht der wichtigste Schritt, ist die Festlegung des Sanierungsgebietes. Das zu betrachtende Gebiet soll die notwendigen Handlungsfelder einer städtebaulichen Entwicklung definieren und ist somit die Grundlage für die Beantragung von Maßnahmen zur Förderung durch die Regierung der Oberpfalz.
Für die Gemeinde Bodenwöhr stellen sich bei der Definition eines Sanierungsgebietes mehrere Aufgaben. Im innersten Kern des Ortes gibt es eine Reihe an Denkmalschutzaufgaben, welche ortsbildprägend sind und unter diesen Vorgaben entwickelt werden müssen.
Die mit der Bodenwöhrer Geschichte verbundene erste Siedlung, die untere Weihersiedlung, steht zwar in direkten Zusammenhang mit der Vergangenheit des Hüttenwerkstandorts Bodenwöhr braucht aber Entwicklungsspielraum der sich zeitgemäß und ohne Belastung der dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger darstellen lässt. Vielmehr sollen finanzielle Anreize in Form einer Gestaltungsfibel Ideen zum Umsetzen von gestalterischen Elementen geben.
Unser Herzstück Bodenwöhrs, der Hammersee mit seiner 32 ha großen Wasserfläche birgt ebenfalls viele Handlungsfelder und macht deshalb ein weitläufiges Sanierungsgebiet notwendig.
Aus den erläuterten Aufgabenstellungen hat unser städtebaulicher Berater, Professor Sahner, mehrere Sanierungsgebiete erstellt. Diese abgegrenzten Gebiete müssen vom Gemeinderat in einer Satzung, der Sanierungssatzung, per Beschluss festgelegt werden. Die gestalterischen Vorgaben für die Gebiete müssen in einem zweiten Schritt mit einer Gestaltungssatzung oder einer Gestaltungsfibel definiert werden.
Professor Sahner erläuterte dem Gemeinderat die einzelnen Gebiete und die damit verbundenen Vorgaben und stand im Anschluss für Fragen zur Verfügung.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt die Sanierungsgebiete für Bodenwöhr wie folgt festzulegen:
Die Sanierungsgebiete sind im Planentwurf vom 28.01.2021 aufgeführt (der Bestandteil dieses Beschlusses ist, siehe Anlage 1)
- Sanierungsgebiet „Hammersee Bodenwöhr“
- Sanierungsgebiet „Ortsmitte – Bodenwöhr Ortsmitte“
- Sanierungsgebiet „Ludwigsheide“
- Sanierungsgebiet „Sulzbachtal“
- Sanierungsgebiet „Weihersiedlung“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2021 09:11 Uhr