Die Amphidamas GmbH, vertreten durch Herrn Markus Mühl, hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 23.12.2020 einen Bauantrag (043/2020) auf „Errichtung von PKW- und LKW- Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 665 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, „Industriestraße 12“, im Gebiet des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“.
Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiung wurde beantragt:
-Überschreitung Baugrenzen
-> Die LKW-Stellplätze liegen außerhalb der Baugrenze sowie teilweise im Bereich der Eingrünungsfläche (natürliche Gehölzabtrennung)
-> Aus betrieblichen Gründen sowie der verfügbaren Rangier- und Wendefläche, sollen die LKW-Stellplätze außerhalb der Baugrenzen und teilweise in die festgelegten Grünflächen zum Liegen kommen. Zusätzlich sind Fahrwege herzustellen und die Mindestabstände zum Einparken sind einzuhalten. Die Grünflächen sollen in Anlehnung an die Änderung Nr. 4 für das Gebiet GE 1.3 hergestellt werden. Dadurch wird der Gebietsbereich aufgewertet und dient zur Schaffung und späterem Erhalt von Arbeitsplätzen.
-> Unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, soll hierzu die Zulassung einer Befreiung gemäß §31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
-> Durch die geplanten Stellplätze ist das Wohl der Allgemeinheit, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet.
-> Die Durchführung des Bebauungsplans würde außerdem zu einer offenbar nicht beabsichtigen Härte führen.
-> Die Grundzüge der Planung werden durch die geplanten LKW-Stellplätze nur unwesentlich berührt.
-> Die Lage der LKW-Stellplätze außerhalb der Baugrenze ist aus sicherheits- und verkehrstechnischen Gründen nicht anders möglich und außerdem werden mit der Maßnahme Arbeitsplätze geschaffen und später erhalten.
Aus den oben genannten Gründen wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Lage der LKW-Stellplätze außerhalb der Baugrenze sowie teilweise im Eingrünungsbereich beantragt.