Die in der nichtöffentlichen Hauptausschusssitzung am 10.06.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 3.1 Breitbandausbau der Gemeinde Bodenwöhr;
Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) - Az. 77-C 1102-2/371.;
hier: Vergabe Glasfaseranschluss Schule
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt der Vergabeempfehlung zu folgen und beauftragt die Verwaltung den Förderantrag für den Ausbau des Glasfaseranschlusses der Grundschule Bodenwöhr bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen und bei positivem Bescheid den Auftrag zu einem Herstellungspreis von 43.199,17 €, brutto (Eigenanteil der Gemeinde Bodenwöhr 4.319,92 €, brutto) an den Bieter T-Systems International GmbH zu erteilen.
TOP 3.2 Breitbandausbau der Gemeinde Bodenwöhr;
Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) - Az. 77-C 1102-2/371.;
hier: Vergabe Glasfaseranschluss Rathaus
Der Hauptausschuss beschließt der Vergabeempfehlung zu folgen und beauftragt die Verwaltung den Förderantrag für den Ausbau des Glasfaseranschlusses des Rathauses Bodenwöhr bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen und bei positivem Bescheid den Auftrag zu einem Herstellungspreis von 30.499,07 €, brutto (Eigenanteil der Gemeinde Bodenwöhr 3.049,91 €, brutto) an den Bieter T-Systems International GmbH zu erteilen.
TOP 1. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Hauptausschuss Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Hauptausschuss-sitzung vom 21.04.2020.
TOP 2. Grundstücksangelegenheiten;
hier: Beratung und Entscheidung über Ausübung Vorkaufsrecht Fl.-Nr. 56, 337 und 338 Gemarkung Taxöldern
Der Hauptausschuss Bodenwöhr nimmt von der Anfrage zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff BauGB und nach Art. 39 Abs. 1 Nr. BayNatSchG, für die Fl.-Nrn 56, 337 und 338 Gemarkung Taxöldern, zur URNr. 981/2020 vom 08.05.2020, zwischen Herrn Josef Meiler, Hirschbergweg 2, 92439 Bodenwöhr und Herrn Sebastian Wallek, Königsberger Straße 2, 92436 Bruck i.d.OPf., Kenntnis und beschließt das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.