Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2021. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in den nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt zu genehmigen:

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.06.2020:

TOP 2.        Verkehrserhebung;
Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes für die Gemeinde Bodenwöhr;
hier: Schlusszahlung
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt fest, dass das Büro Obermeyer, Planen + Beraten, München, die Ingenieurleistungen für die noch ausstehende Rechnung in Höhe von 12.614,00 € brutto trotz strittiger Rechtsgrundlage erbracht hat.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ing.Büro Obermeyer über den zu zahlenden Betrag zu verhandeln. Dieser Betrag soll höchstens 50 % der Rechnungssumme (6.307,00 €) betragen.
  3. Das Verhandlungsergebnis ist dem Gemeinderat mitzuteilen.


Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.09.2020:

TOP 2.1         Grundstücksangelegenheiten;
hier: Beratung und Entscheidung über Ausübung Vorkaufsrecht Fl.-Nr. 56/2 Gemarkung Taxöldern
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der Anfrage zur Ausübung des Vorkaufsrechts für die Fl.-Nr. 56/2 (574 m²) Gemarkung Taxöldern, zur URNr. 1928/2020 vom 10.09.2020, zwischen Herrn Thomas Brunner, Bergstraße 13, 93128 Regenstauf und Frau Ines Paulus, Föhrenstraße 46, 92421 Schwandorf, Kenntnis und beschließt das Vorkaufsrecht nach BauGB §§24 (1) Nr. 1 und 28 (3) auszuüben.

TOP 2.3 Grundstücksangelegenheiten;
hier: Ankauf der Fl.-Nr. 72 Gek. Taxöldern
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt das Grundstück mit der Fl.Nr. 72 Gemarkung Taxöldern mit einer Größe von 3.030 m² zu erwerben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, das Grundstücksgeschäft abzuwickeln.

TOP 2.4 Grundstücksangelegenheiten;
Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer;
hier: Entscheidung über Wiederkaufsrecht zu den Fl.-Nrn. 665/86, 666/160 und 666/162 jew. Gek. Bodenwöhr
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, das Wiederkaufsrecht gem. Nr. XI. der Notarurkunde 01822/2017 Notariat Merkle Schwandorf vor Fristablauf 31.12.2022 nicht auszuüben. Auf das Wiederverkaufsrecht wird nur verzichtet, wenn beim Verkauf der betreffenden Grundstücke, die Aufnahme eines erneuten Wiederkaufsrechts zugunsten der Gemeinde Bodenwöhr in der Notarurkunde aufgenommen wird.
  2. Des Weiteren ist die Verpflichtung zur Errichtung eines Bürogebäudes bis zum 31.12.2023 und ein fester Rückkaufpreis von 41.459,00 € zugunsten der Gemeinde Bodenwöhr in der neuen Notarurkunde aufzunehmen.
  3. Sollte die neue Verkaufsurkunde nicht zu den vereinbarten Konditionen und der Gemeinde Bodenwöhr als Vertragspartner beurkundet werden, wird der 1.Bürgermeister ermächtigt, das Wiederkaufsrecht auszuüben und die Rückabwicklung des Kaufvertrages der Notarurkunde 01822/2017 beim Notar durchführen zu lassen.


Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.10.2020:

TOP 2.        Parkplatz Ludwigsheide;
hier: Vergabe des Planungsauftrags
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Planungsauftrag, mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 22.847,78 € an das Ing. Büro Beraten und Planen aus Burglengenfeld zu vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Planungsauftrag zu erteilen.
  3. Die Planungskosten sind im Haushaltsplan 2021 zu veranschlagen.


Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.01.2021:

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.12.2020.

TOP 2.        Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
hier: Bekanntgabe und Genehmigung der erhaltenen Spenden im Jahr 2020
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der Spendenaufstellung 2020 Kenntnis und genehmigt diese.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt diese Spendenliste dem Landratsamt Schwandorf zur Kenntnis vorzulegen.


Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.02.2021:

TOP 1.        Neubau der Grundschule Bodenwöhr;
hier: Vergabeentscheidung für Planungsleistungen Statik
  1. Den Auftrag zur Planungsleistung Statik an das Ingenieurbüro Wellnhofer, Marktplatz 10, 92421 Schwandorf zum Angebotspreis von 140.061,30 Euro Brutto zu vergeben. Der Auftrag beinhaltet die Objektplanungsleistung Statik nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Ingenieurvertrag abzuschließen und vorerst den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) zum Preis von 17.805,74 Euro einschl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer, zu erteilen. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt nach jeweiligen Abschluss der vorangegangenen Leistungsphasen.
  3. Besondere Leistungen und Leistungen für die Kostengruppe 200 (Abbrucharbeiten), sind nach Bedarf zu beauftragen.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 10:00 Uhr