Bauleitplanung;
Bebauungsplan Nr. 30 "SO PV-Anlage Altenschwand für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand";
hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
02./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 18.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.
Die Ostwind Erneuerbare Energien GmbH beantragte mit Schreiben vom 12.05.2020 die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans einer Freiflächen PV-Anlage. Diese soll auf den Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand errichtet werden.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 07.12.2020 bis 08.01.2021 öffentlich ausgelegt.
Die am 24.09.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse wurden gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 18.03.2021 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
- Der Hauptausschuss Bodenwöhr billigt den vom Ingenieurbüro Costa erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplan Nr. 30 „SO PV Anlage Altenschwand“ für die Flurnummer 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 18.03.2021.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.05.2021 09:27 Uhr