Bauleitplanung;
Stadt Neunburg v.W.;
Aufstellung eines Bebauungsplans "Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Wohngebiet (WA) "Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig";
hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
05./2021. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat am 17. Dezember 2020 beschlossen, den Bebauungsplan für das Wohngebiet (WA) „Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig“ in Neunburg vorm Wald aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Das Bebauungsplangebiet liegt zwischen der Bahnhofstraße und der Ringseisstraße in Neunburg vorm Wald. Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 773/11 (Teilfläche), 773/16, 773/18 (Teilfläche) und 773/19 (Teilfläche), 567/1 (Teilfläche), 574/3 (Teilfläche) und 574/4 (Teilfläche) der Gemarkung Neunburg vorm Wald. Das genaue Plangebiet mit einer Fläche von 6.952 m2 ergibt sich aus dem nebenstehenden Lageplan.
Da der Bebauungsplan während bzw. im Nachgang zur öffentlichen Auslegung geändert wurde, hat der Stadtrat in der Sitzung am 18. März 2021 den geänderten Bebauungsplan-Entwurf nochmals behandelt und gebilligt. Aufgrund dieser Änderung ist nun eine erneute öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich.
Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet (WA) „Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig“ in der vom Stadtrat am 18. März 2021 gebilligten Fassung des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, in Neunburg vorm Wald mit den dazugehörigen Unterlagen (z. B. Begründung, Grünordnung, schalltechnische Untersuchung, immissionstechnisches Gutachten – Schallschutz, immissionstechnisches Gutachten – Luftreinhaltung, Gutachten – umwelttechnischer Prüfbericht) liegt in der Zeit vom 13. April - 14. Mai 2021 aus.
Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt
Beschluss
Gegen die Änderung des Bebauungsplans für das Wohngebiet (WA) „Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig“ in Neunburg vorm Wald werden aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2021 08:31 Uhr