24. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 228 und 229 Gem. Bodenwöhr und Bebauungsplan Nr. 31 SO "PV-Anlage" Neuenschwand Fl.-Nr. 228 und 229 Gemarkung Bodenwöhr; hier: Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2021. Sitzung des Gemeinderates, 27.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage im Ortsteil Neuenschwand beauftragt. Diese soll auf der Flurnummer 229 der Gemarkung Bodenwöhr von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet werden. Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.

Der hierfür erforderliche Änderungs- und Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 26.11.2020 gefasst. Mit Schreiben vom 10.02.2021 wurde die Erweiterung der geplanten PV-Anlage um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr beantragt. Der notwendige Beschluss für die Erweiterung um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr wurde am 25.03.2021 vom Gemeinderat gefasst.

Wie bereits in der Sitzung am 26.11.2020 besprochen, befinden sich beide Flurnummern im Landschaftsschutzgebiet, was eine erhöhte Prüfung der naturschutzrechtlichen Belange im Verfahren notwendig macht. 

Im Vorgriff auf den im Verfahrensablauf festgelegten nächsten Schritt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, wurde an die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr bereits eine Unterschriftenliste mit Bedenken gegen das geplante Vorhaben übergeben.

Aus diesen Gründen wurden vorab sog. „Scopingtermine“ mit dem bayerischen Jagdverband, Wasserwirtschaftsamt Weiden, der unteren Naturschutzbehörde und dem ALEF vor Ort durchgeführt und entsprechende Stellungnahmen zu dem Vorhaben angefordert. 

Nach Erhalt und Durchsicht dieser Stellungnahmen (als Anlage beigefügt) schlägt die Verwaltung vor, auf den beiden Flurnummern 228 und 229 der Gemarkung Bodenwöhr keine Freiflächen PV-Anlage zu errichten und die bereits gefassten Beschlüsse aufzuheben. 

Mittlerweile liegt der Gemeinde Bodenwöhr seitens des Planungsbüro Costa und der PV-Vertrieb Regen schriftlich die Rücknahme Ihres Antrags auf Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf den Flurnummern 228 und 229 der Gemarkung Bodenwöhr vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderatsbeschluss vom 26.11.2020 auf Aufstellung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummer 229 Gemarkung Bodenwöhr wird aufgehoben. 
  2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25.03.2021 auf Erweiterung des Bebauungsplans und Erweiterung der Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr wird aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 11:29 Uhr