Bauleitplanung; 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr für die die Fl. Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser - "PV Anlage Erzhäuser"; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  07./2021. Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2021. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2021 ö beschließend 4.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bodenwöhr zu ändern.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vom Wald hat sich mit dem Projekt „Betrieb der Trinkwasseraufbereitung und –förderung mit Solarstrom“ für eine Förderung aus dem Fond für regionale Entwicklung in der Prioritätsachse 3 - Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen- beworben und wurde ausgewählt. 

Das Förderprojekt umfasst neben dem Tausch von Förderpumpen auch die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser. Hierzu soll die auf dem Grundstück noch vorhandene und seit längerem stillgelegte Aufbereitungsanlage mit Betriebsleiterwohnung vorher abgebrochen werden. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser notwendig. 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich in der Zeit vom 08.04.2021 – 10.05.2021 am Verfahren beteiligt.

Frau Forster vom Ingenieurbüro Preihsl + Schwan stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr für die die Fl. Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser - "PV Anlage Erzhäuser“ in der Fassung vom 24.06.2021 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 11:25 Uhr