Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz;
Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Landkreiskommunen;
hier: Grundsatzbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
07./2021. Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Abfrage des Landkreis Schwandorf bei den Landkreiskommunen auf Interesse nach einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz ist auf reges Interesse gestoßen.
Auch die Gemeinde Bodenwöhr hat hier ihr Interesse bekundet.
Deswegen bietet der Landkreis Schwandorf allen interessierten Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten an.
Angedacht ist, einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Landkreiskommunen zu bestellen, dessen Aufgabengebiet die Betreuung und Beratung in datenschutzrechtlichen Fragen sowie bei der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO umfasst. Dabei wird der gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte ausschließlich für die Landkreiskommunen tätig. Der Landkreis erklärt sich im Rahmen der Zusammenarbeit
bereit, eine geeignete Fachkraft zu suchen und einen ausgestatteten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung der Kosten erfolgt anteilig auf die teilnehmenden Kommunen. Als Verteilungsschlüssel bietet sich die Einwohnerzahl der Gemeinden an.
Grundsätzlich besteht auch für die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz die Möglichkeit einer Anschubförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 85 % der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf einen Betrag von 90.000 € gedeckelt. Nachdem die Förderrichtlinie lediglich noch bis 31.12.2021 gilt, bleibt allerdings abzuwarten, ob und in welcher Form darüber hinaus ggf. eine Fördermöglichkeit für das Kooperationsprojekt besteht.
Um die Details der Zusammenarbeit abklären und eine Zweckvereinbarung ausarbeiten zu können, bittet der Landkreis um eine verbindliche Rückmeldung inwieweit sich die Gemeinde Bodenwöhr nun an einer Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz beteiligen möchte.
Zu den Kosten liegen noch keine Erkenntnisse vor, da hier abgewartet werden muss, wie viele Kommunen sich daran beteiligen.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von Möglichkeit der Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragen für die Landkreiskommunen durch den Landkreis Schwandorf in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit Kenntnis und ist grundsätzlich bereit die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten mitzutragen.
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, bestehende Detailfragen (wie z.B. Kosten) mit dem Landkreis Schwandorf zu klären.
- Die endgültige Entscheidung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bleibt einer späteren Beschlussfassung vorbehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2021 11:25 Uhr