Bauleitplanung;
Stadt Neunburg v.W.;
a) 1. Änderung Bebauungsplan Seepark - SO Verwaltung Gastronomie - in vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung SO "Wochenendhausgebiet" sowie
b) 11. Flächennutzungsplanänderung "SO Wochenendhausgebiet";
hier: Frühzeitige Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
08./2021. Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat am 24. Juni 2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „SO Verwaltung, Gastronomie“ in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung SO „Wochenendhausgebiet'' und die 11. Änderung des Flächennutzungsplans Sondergebiet (SO) Hotel, Kinderspielplatz, Federball in SO „Wochenendhausgebiet'' beschlossen.
Die Änderungsbereiche, die im Ortsteil Gütenland liegen, betreffen die Flurnummern 787, 788 sowie 790 der Gemarkung Seebarn. Im Einzelnen gelten die Vorentwürfe vom 24. Juni 2021. Die Geltungsbereiche haben eine Größe von 0,89 ha (1. Änderung Bebauungsplan) 0,95 ha (11. Änderung Flächennutzungsplan).
Um eine möglichst vollständige Ermittlung und zutreffende Bewertung der in die Abwägung einzustellenden öffentlichen Belange zu ermöglichen, möchten wir die Träger öffentlicher Belange und die benachbarten Kommunen frühzeitig in das Aufstellungsverfahren einbinden.
Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Beschluss
Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans Seepark – SO Verwaltung Gastronomie „Wochenendhausgebiet“ sowie gegen die 11. Änderung des Flächennutzungsplans SO „Wochenendhausgebiet“ der Stadt Neunburg vorm Wald bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2022 11:10 Uhr