Die Fraktion der Freien Wähler Bodenwöhr hat am 16.05.21 einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde eingereicht, der darauf abzielt, dass die Gemeinde Bodenwöhr eine Stellplatzverordnung für das Ge-meindegebiet erlassen soll, idem grundsätzlich 2 Stellplätze pro Wohneinheit auf dem jeweiligen Grundstück vorgehalten werden müssen.
Ebenso liegt ein Antrag einer Gemeindebürgerin (Frau Simone Schwarz) zu dieser Thematik vor, indem eine Stellplatzsatzung gefordert wird. Sie begründet ihren Antrag dahingehend, dass jede Familie mehrere Fahrzeuge habe und auch ein sog. Spaßfahrzeug ihrer Ansicht nach normal sei.
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und teilt dazu mit, dass derzeit die gesetzlichen Grundlagen über die Stellplätze im § 47 BayBO niedergeschrieben sind. Dieser verweist auf die GaStellV, insbesondere § 20 sowie die Anlage 2 der Verordnung.
Die Gemeinde Bodenwöhr kann gemäß Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) Satz-ungen erlassen.
Derzeit besteht gemäß BayBO die Verpflichtung, pro Wohneinheit einen Stellplatz vorzuhalten – die detaillierten Bestimmungen können aus der Anlage 2 – wie oben erläutert – entnommen werden.
Als weiteres Instrument der Festsetzung obliegt es den Kommunen die Stellplatzregelung im Rahmen eines Bebauungsplanes festzusetzen. Dies ist erfahrungsgemäß in den letzten Jahren überwiegend der Fall gewesen.
Sicherlich ist die Stellplatzthematik innerhalb einer Kommune immer wieder ein Thema und die Anzahl der Fahrzeuge steigt kontinuierlich an. Dennoch ist abzuwägen, ob über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ein Satzungserlass zwingend erforderlich ist.
Sollte der Gemeinderat zu dem Ergebnis kommen, eine Stellplatzsatzung sei erforderlich, wird die Verwaltung einen Satzungsentwurf ausarbeiten.
Anzumerken wäre hier noch, dass die Zielsetzung im Antrag u. a. die Entlastung der Verwaltung sei. Aus Sicht der Verwaltung wäre genau das Gegenteil mit einer solchen Satzung erreicht.
Die Verwaltung muss die Umsetzung der Satzung im Bauantragsverfahren prüfen, die Einhaltung der Satzung überwachen und Stellplatznachweise kontrollieren. Werden die geforderten Stellplätze über Ablösevereinbarungen nachgewiesen, besteht die Verpflichtung für die Gemeinde Bodenwöhr, die ent-sprechenden Stellplätze zu schaffen bzw. bereit zu stellen.
Die Verwaltung schlägt vor, für das Gemeindegebiet Bodenwöhr keine Stellplatzsatzung zu erlassen, da diese nur einschlägig wäre für neue Bauvorhaben in unbeplanten Gebieten (außerhalb eines Bebauungsplanes). Der überwiegende Teil der Bauanträge liegt derzeit in Gebieten mit B-Plan.
Eine Satzung würde aus Sicht der Verwaltung die tatsächliche Stellplatzproblematik nicht lösen können
und einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung bedeuten.