Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG; hier: Antrag der Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V. auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für die Jahre 2019, 2020 und 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2021. Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Hardy Sporbert, hat mit Antrag vom 07.07.2021 die Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 nach beantragt. Antragsfrist ist der 30.06. eines jeden Jahres.

Die Schützengesellschaft Blechhammer hat vergessen die Anträge fristgerecht einzureichen und bittet kulanterweise um Genehmigung der Anträge.

Für das Jahr 2019 meldet die Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V. 7 Jugendliche zum Stichtag 01.01.2019. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 1 Betreuer entspricht. Für 2019 würde die Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V. insgesamt 80,00 € erhalten (7 Jugendliche + 1 Betreuer á 10,00 €).

Für das Jahr 2020 meldet die Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V. 5 Jugendliche zum Stichtag 01.01.2020. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 1 Betreuer entspricht. Für 2020 würde die Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V. insgesamt 60,00 € erhalten (5 Jugendliche + 1 Betreuer á 10,00 €).

Für das Jahr 2021 meldet die Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V. 4 Jugendliche zum Stichtag 01.01.2021. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 1 Betreuer entspricht. Für 2021 würde die Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V. insgesamt 50,00 € erhalten (4 Jugendliche + 1 Betreuer á 10,00 €).

Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ergibt sich eine Summe von 190,00 €. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V. Kenntnis und gewährt der Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V. nachträglich die Grundförderung für die Jugendarbeit für die Jahre 2019 (80,00 €), 2020 (60,00 €) und 2021 (50,00 €). Der Nachzahlungsbetrag beträgt insgesamt 190,00 €.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Grundförderung der Jugendarbeit für die Jahre 2019, 2020 und 2021 in Höhe von insgesamt 190,00 € der Schützengesellschaft Blechhammer am See e. V. auszuzahlen und den Verein darüber zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 20.01.2022 11:10 Uhr