Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 27 "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser"; hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2021. Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2021. Sitzung des Gemeinderates 30.09.2021 ö beschließend 3.7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 27 „SO PV Anlage Erzhäuser“ aufzustellen.

In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan vom 26.07.2021 bis 27.08.2021 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Frau Rückerl (Ingenieurbüro Weiss Beraten und Planen GmbH) stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „Bebauungsplan Nr. 27 „SO PV Anlage Erzhäuser““ in der Fassung vom 30.09.2021 (Bestandteil der Niederschrift)


  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 10:51 Uhr