Bauleitplanung;
27. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 für die Fl.Nr. 62 Gemarkung Bodenwöhr, OT Neuenschwand;
hier: Änderungsbeschluss und Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2021. Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die EP-Vermögensverwaltungs GBR aus Unterschleißheim stellte mit Schreiben vom 05.07.2021 den Antrag für eine Flächennutzungsplanänderung sowie Aufstellung eines Bebauungsplans im Umgriff des Grundstücks Flurnummer 62 Gemarkung Bodenwöhr im Ortsteil Neuenschwand.
Die neuen Eigentümer der ehemaligen Reiterpension in Neuenschwand würden gerne die aktuelle Bebauung und die damit verbundene Nutzung der Pension verändern. Über die aktuellen Probleme der augenblicklichen Nutzung sowie die Probleme hinsichtlich dem Schallschutz hin zur B85 sind sich die Eigentümer im Klaren. Die Vereinbarkeit der aktuellen Bewohner mit dem Gemeindeleben, ein ökologischer Ansatz sowie die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Liegenschaft ist dem Antragsteller ebenso ein Anliegen.
Die Entwurfsplanung beinhaltet in dem Bereich zwei Mehrfamilienhäuser zur Bundesstraße hin bezüglich der Schallreduzierung. Diese sollen dann zur Bundesstraße möglichst geschlossen und zum Ortskern hin geöffnet sein. Bei der Wahl der Materialien wird ein ökologischer Ansatz bevorzugt. Eventuell eignet sich bei den Mehrfamilienhäusern eine Möglichkeit des Holzbaus.
Für den restlichen Bereich ist eine Mischung aus unterschiedlichen Wohnungsgrößen gedacht. Das aktuelle Konzept sieht von freistehenden Häusern für Familien bis hin zur barrierefreien Zweizimmerwohnung eine breite Vielfalt vor.
Im westlichen Bereich ist zur angrenzenden Grundstücksplanung wohl bereits eine Stichstraße angedacht, die man hier eventuell für die Erschließung nutzen könnte.
Herr Eigner und Herr Lange der Eigner-Pelz GmbH erläutern das Projekt den Gemeinderäten und der Öffentlichkeit persönlich.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 62 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan für die Flurnummer 62 Gemarkung Bodenwöhr aufzustellen.
- Die Planung übernimmt die EP Vermögensverwaltungs GBR in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung der Gemeinde Bodenwöhr.
- Die anfallenden Kosten haben die Investoren zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2022 10:51 Uhr