Bauanträge;
Seitz Andreas und Lena, 92439 Bodenwöhr;
hier: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2021. Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Andreas Seitz und Frau Lena Seitz haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 06.09.2021 einen Bauantrag (38/2021) auf „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 92/10 der Gemarkung Taxöldern eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Taxöldern, Pingartener Straße 33, im Bereich des allgemeinen Wohngebiets.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Herrn Andreas Seitz und Frau Lena Seitz auf „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 92/10 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Gemäß Art. 49 GO nahm Gemeinderat Andreas Seitz wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung des Tagesordnungspunktes teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2022 10:51 Uhr