Bauleitplanung;
Gemeinde Wackersdorf;
Bebauungsplan "Meldau - Am Sonnenhang" der Gemeinde Wackersdorf;
hier: Beteiligung der Gemeinde Bodenwöhr als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
Daten angezeigt aus Sitzung:
11./2021. Sitzung des Gemeinderates, 28.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Wackersdorf hat am 29.09.21 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Meldau – Am Sonnenhang“ beschlossen und mit Schreiben vom 13.10.21 die Gemeinde Bodenwöhr als Träger öffentlicher Belang am Bauleitplanverfahren Bebauungsplan „Meldau – Am Sonnenhang“ nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Begründet wird die Ausweisung des Baulandes mit der stetig ansteigenden Einwohnerzahl und der damit verbundenen, allgegenwärtig steigenden Nachfrage nach Bauland.
Das neue Baugebiet umfasst 30 Parzellen mit einer Baulandfläche von ca. 21.000 m² und soll über die B 85 erschlossen werden. Es liegt im Norden des Ortsteiles Meldau, an der Meldauer Straße (Richtung Altenschwand am Ortsende von Meldau – rechts). Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 der BauNVO auf den Flurstücknummern 2780 und 2781 der Gemarkung Wackersdorf.
Die Gemeinde Bodenwöhr wird als Nachbargemeinde an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach beteiligt und um Stellungnahme bis 15.11.2021 gebeten.
Beschluss
Aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Meldau – Am Sonnenhang“ keine Bedenken. Die Gemeinde Bodenwöhr stimmt der beabsichtigten Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2022 11:27 Uhr