Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz;
Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Schwandorf;
hier: Genehmigung der Zweckvereinbarung
Daten angezeigt aus Sitzung:
11./2021. Sitzung des Gemeinderates, 28.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
In der Sitzung am 24.06.2021 hat der Gemeinderat Bodenwöhr zugestimmt, die Möglichkeit zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragen für die Landkreiskommunen durch den Landkreis Schwandorf in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit mitzutragen.
Nachdem insgesamt 16 Kommunen und 4 Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Schwandorf ihr Interesse an einer Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes signalisiert haben, wird dieses Projekt weiter vorangebracht.
Im nächsten Schritt sollen nun die Aufgaben des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten und die Verteilung der Kosten in einer Zweckvereinbarung geregelt werden.
Die unter § 4 der Zweckvereinbarung genannten Personalkosten zzgl. Ausstattung für Software betragen 87.167 €. Für die derzeit teilnehmenden Mitgliedskommunen errechnet sich so pro Einwohner ein Betrag in Höhe von 1,95 €. Für die Gemeinde Bodenwöhr (4.350 Einwohner) beträgt der Jahresanteil 8.482,50 €.
Nehmen noch mehr Kommunen an dieser Zweckvereinbarung teil, sinkt der Betrag dementsprechend.
Das Landratsamt Schwandorf hat einen Entwurf vorgelegt, der nun im Gremium beraten und dann der notwendige Beschluss gefasst werden soll.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Dem Entwurf der Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes mit einem gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Schwandorf wird zugestimmt
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Datenstand vom 20.01.2022 11:27 Uhr