Die Bauantragsberechtigten haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 13.12.2021 einen Bauantrag (49/2021) auf „Errichtung von Single-Wohnungen für modernes Wohnen in Bodenwöhr“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/73 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, Ludwigsheide 43, im Bereich eines Mischgebiets.
In der Bauvorlage sind aktuell sechs Stellplätze geplant. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss für sechs Wohneinheiten ein Besucherparkplatz eingeplant werden, welche die Gesamtzahl der Stellplätze auf sieben erhöht.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Für den Bauantrag wurden folgende Befreiungen beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze
- Dachform: Pultdach 15 – 24 Grad -> versetztes Pultdach 15 Grad Dachneigung
- GRZ 0,4 -> 0,87
- Kellergeschoss wird durch Abgrabung freigelegt
- Stützmauer max. 0,50 m -> 1,60 m
- Höhenlage der EGFOK zur FOK im Mittel über der fertigen Straßenhöhe max. 0,80 m über FOK -> 3,29 m im Mittel fertige Straßenhöhe bis EGFOK
-Einschränkung: nicht mehr als 2 Wohnungen -> 6 Wohnungen geplant
Für den Bauantrag wurden ebenso Abweichungen beantragt:
- Balkon zum Flurstück 618/87 hat einen Abstand von 1,50m und eine Länge von 4 m. Bei der Bemessung bleiben untergeordnete Vorbauten wir Balkone und eingeschossige Erker außer Acht. Abweichung wird erforderlich, da der Abstand zu Nachbarsgrenze um 0,50 m und die Breite des Balkons um 1,30 m überschritten wird.
- Grenzbebauung von 15 m wird überschritten.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen aufgrund der oben genannten Befreiungen Bedenken gegen dieses Vorhaben.