Bauanträge; Laurenz Ertl und Rebecca Turbanisch, 93051 Regensburg; hier: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 3.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragsberechtigten haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 21.12.2021 einen Bauantrag (53/2021) auf „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 555/34 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Laurentiusplatz“, im Gebiet des Bebauungsplanes „Hammerwegäcker“. 

Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. 

Für den Bauantrag wurden folgende Befreiungen wurden beantragt:

- Bebauung als Einzelhaus anstatt Doppelhaus bzw. Gruppenhaus
- Durch die Bebauung als Einzelhaus wird das festgesetzte Baufenster überschritten 
- Das Carport ist außerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche
- Die Zufahrt ist über die Dr.-Leitner-Straße geplant
- Die Dachneigung des Carports ist entgegen dem Bebauungsplan, nicht entsprechend dem Hauptgebäude, sondern mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 3° geplant
- Änderung/Erhöhung der festgesetzten Höhen:
       -> Traufhöhe von 5,30 m auf 6,13 m
       -> Firsthöhe von 7,75 m auf 8,43 m
- Der Bebauungsplan setzt die Dachfarbe Rot fest. Das Wohnhaus, sowie das Carport, sind mit einem anthrazitfarbenen Dach geplant.
 
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Laurenz Ertl und Rebecca Turbanisch auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/34 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
  2. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt den o.g. Befreiungen zu.

  1. Sollten Kosten aufgrund notwendiger Veränderungen am Straßenkörper oder der Straßenbeleuchtung entstehen, hat diese der Bauherr selbst zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.05.2022 14:55 Uhr