Aktuell befindet sich die Heizungsanlage der Hammerseehalle im Grundschulgebäude. Die Grundschule der Gemeinde soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Um die Hammerseehalle weiter mit Wärme versorgen zu können wird eine Übergangslösung benötigt.
Nach Prüfung ergibt sich, dass das komplette Schulareal in Zukunft einen nachhaltige Heizlösung benötigt. Beispielsweise hat die bestehende Elektroheizung des Hauptschulgebäudes immer wieder mit Ausfällen zu kämpfen. Für die Grundschule und die Turnhalle wird im Zuge des Neubaus eine neue Heizungsanlage benötigt. Auch das TV Heim hat Probleme mit der Heizung und um Hilfe zur Lösung besagter Probleme gebeten.
Der Ansatz zur Lösung der Wärmeversorgung des Schulareals gestaltet sich wie folgt:
Eine Hackschnitzelheizung mit Gasspitzenlastkessel soll geschaffen werden, alle beschriebenen Gebäude werden über Nahwärmeleitungen mit Wärme versorgt.
Im ersten Schritt soll die Hammerseehalle angeschlossen werden, später die Grundschule. Nach Fertigstellung der Grundschule muss mindestens die Heizungsanlage des Hauptschulgebäudes erneuert werden, die Wärmeversorgen wäre somit schon gesichert. Auch ein Anschluss des TV Heims ist möglich und muss entsprechend abgestimmt werden.
Die Anlage muss so aufgebaut werden, dass modulares Erweitern möglich ist. Eine Containerlösung ist somit zur priorisieren. Optisch soll alles mit Holz verkleidet werden.
Der Standort wird zentral gewählt, der aktuell geplante Standort ist der Beschlussvorlage angehängt.
Laut einer ersten Grobkostenschätzung belaufen sich die Kosten für das Heizhaus auf ca. 250.000,00 €, die optische Holzverkleidung wird auf ca. 25.000,00 € geschätzt. Die Nahwärmeleitungen werden pro Laufmeter auf ca. 350,00 € geschätzt. Die Kosten fließen in das Projekt Schulneubau mit ein. Somit definieren sich die Planungskosten nach der Leistungsphase 3 Neubau Grundschule. Nach abgeschlossener Kostenberechnung wird das Honorar der entsprechenden Planer festgesetzt.
Im Zuge der Baumaßnahme soll die Überdachung des Busbahnhofs ausgeführt werden.
Ein Grundsatzbeschluss ist notwendig um in die weitere Planung einsteigen zu können und um die entsprechenden Förderanträge zeitnah zu stellen.