Bauanträge;
Stangl Dietmar, 92439 Bodenwöhr;
hier: Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage
Daten angezeigt aus Sitzung:
02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1), 03.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bauantragssteller am 14.02.2022 bei der Gemeinde Bodenwöhr eine Bauvoranfrage (05/2022) auf „Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flnr. 58/8 der Gemarkung Taxöldern gestellt.
Das geplante Vorhaben liegt in Bodenwöhr OT Taxöldern, Eichelberg, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Der Bauherr hat gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt, von der Einholung der Nachbarschaftsunterschriften abzusehen.
Die Erschließung ist nicht gesichert. Die nötige Erschließung der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen wird durch die Gemeinde Bodenwöhr beauftragt. Der Grundstückseigentümer hat die finanziellen Lasten zu tragen!
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass gegen dieses Vorhaben dahingehend Bedenken bestehen, dass das Grundstück gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt. Eine Privilegierung nach dem BauGB liegt für das Vorhaben nicht vor.
Da die Erschließung durch Eigenregie gesichert werden kann und die Bebauung direkt an ein allgemeines Wohngebiet („WA“) nach § 4 BauNVO angrenzt, bestehen aus bauplanungstechnischer Sicht keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Antrag auf Vorbescheid von Herrn Dietmar Stangl auf „Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flnr. 58/8 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
- Die Kosten für die Erschließung mit Wasser und Kanal sind vom Bauherrn zu tragen. Die Ausführung erfolgt durch die Gemeinde Bodenwöhr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2022 15:11 Uhr