Ortsdurchfahrt Bodenwöhr; Sperrung für den Schwerlastverkehr; hier: Vorstellung der schalltechnischen Berechnungen und der Ergebnisse der Untersuchung durch das Staatliche Bauamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2), 31.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 05.10.2021 fand ein Termin zwischen dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach und der Gemeinde Bodenwöhr bzgl. der Sperrung der Ortsdurchfahrt in Bodenwöhr für den Schwerlastverkehr statt. 
Hier wurde besprochen, dass gemeinsam mit dem Landkreis schalltechnische Berechnungen für die Ortsdurchfahrt Bodenwöhr durchgeführt werden sollen. 
Hierbei sollte untersucht werden, ob die maßgeblichen Grenzwerte nach den sogenannten „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ (Lärmschutz-Richtlinien-StV) überschritten werden und Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO (Sperrung Ortsdurchfahrt zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen) geboten sind. Die maßgeblichen Grenzwerte betragen in reinen und allgemeinen Wohngebieten tags 70 dB(A) und nachts 60 dB(A). 

Das beauftragte Ingenieurbüro hat für die Berechnung der sog. Beurteilungspegel die Daten aus der letzten Verkehrserhebung aus dem Jahr 2015, verifiziert mit einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2018, und die aktuell gültigen Lärmberechnungsvorschriften „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ angewendet. Das zugrundeliegende Berechnungsmodell wurde mittels digitalen Geländekarten, aktuellen Katasterdaten sowie Ortseinsichten aufgebaut. Zur Beurteilung der Berechnungsergebnisse werden diese den genannten Grenzwerten gegenübergestellt. 

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die maßgeblichen Grenzwerte der „Lärmschutz-Richtlinien-SV“ unterschritten werden. 
Lt. Staatlichen Bauamt sind verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO in der Ortsdurchfahrt Bodenwöhr demnach nicht geboten. 

Herr Letz vom Staatlichen Bauamt wird zur Sitzung das Gutachten zu den schalltechnischen Berechnungen ausführlich erläutern und dem Gemeinderat für Fragen zur Verfügung stehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ergebnissen der Untersuchungen zu den schalltechnischen Berechnungen in der Ortsdurchfahrt Bodenwöhr Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 15:14 Uhr