Rechnungsprüfung; hier: Bekanntgabe des Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2), 31.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 ist erstellt.

Es ergeben sich folgende Abschlusszahlen:



Bezeichnung
Verw.-
Haushalt   
             Verm.-             
          Haushalt
    Gesamt
 
Soll-Einnahmen
11.253.338,95
3.715.612,20
14.968.951,15
+
neue Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
./.
Abgang alter Haushaltseinnahmereste
   0,00
0,00
0,00
./.
Abgang alter Kasseneinnahmereste
300,00
                 0,00
300,00
 
Summe bereinigter Solleinnahmen
11.253.038,95
3.715.612,20
14.968.651,15
 
 
 
 
 
 
Soll-Ausgaben
11.253.038,95
2.006.152,16
13.259.191,11
+
neue Haushaltsausgabereste
0,00
1.709.460,04
1.709.460,04
./.
Abgang neuer Haushaltsausgabereste
0,00
         0,00
0,00
./.
Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
                       0,00
0,00
 
Summe bereinigter Sollausgaben
11.253.038,95
3.715.612,20

14.968.651,15

 
Unterschied
 
 
 
 
Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben
Fehlbetrag 


0,00


0,00


0,00
 
 
 
 
 
 
Nachrichtlich
 
 
 

Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
1.818.763,48


Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt
0,00


Zuführung zur allgemeinen Rücklage        
24.000,00


Entnahme aus der allgemeinen Rücklage                                              
50.656,51


Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV        
-26.656,51



Dem Gemeinderat Bodenwöhr werden die überplanmäßigen (Überschreitungen von über 10.000 €) und außerplanmäßigen Ausgaben (Überschreitungen von über 5.000 €, Art. 66 GO i. V. mit § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c Geschäftsordnung) vorgelegt. (siehe Anlage).

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der vorläufigen Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 Kenntnis und verweist diese an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung.
  2. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die vorgelegten Haushaltsüberschreitungen, soweit die Maßnahmen nicht bereits durch Beschlüsse des Gemeinderats abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 15:14 Uhr