Bauantrag;
Gemeinde Bodenwöhr, 92439 Bodenwöhr;
hier: Antrag auf Neubau einer Grundschule
Daten angezeigt aus Sitzung:
06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Bodenwöhr, Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr, hat am 20.07.2022 einen Bauantrag auf „Neubau einer Grundschule“ eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf der Flurnummer 643/1 der Gemarkung Bodenwöhr, das Bauvorhaben befindet sich auf einer Fläche für Kultur und öffentliche Zwecke. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Nachbarschaftsunterschriften sind vorhanden.
Auf dem Grundstück soll ein neues Grundschulgebäude errichtet und das Gebäude für den Unterricht von 9 Klassen ausgerichtet werden. Das Gebäude entsteht in Hybridbauweise (Beton und Holz). Als Dachform wurde ein versetztes Pultdach gewählt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die geplante Baumaßnahme keine Bedenken.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kann das Gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt werden.
Das Architekturbüro Weber erläutert die Details des Bauantrages.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den überarbeiteten Plänen des Architekturbüros Weber zum „Neubau der Grundschule“ Kenntnis und genehmigt diese.
Abstimmungsverhältnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 3
- Gegen den Bauantrag der Gemeinde Bodenwöhr, Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr, auf „Neubau einer Grundschule“ auf der Flurnummer 643/1 der Gemarkung Bodenwöhr, bestehen aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Datenstand vom 26.10.2022 11:59 Uhr