Vollzug der Gemeindeordnung;
hier: Gebietsänderung im Bereich der Gemeinde Wackersdorf und der Gemeinde Bodenwöhr
Daten angezeigt aus Sitzung:
06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Mit Schreiben vom 20.06.2022 hat das Amt für Digitalisierung und Breitband Nabburg mitgeteilt, dass es auf den Gemeindegebieten Wackersdorf und Bodenwöhr zu einer Gebietsänderung kommt.
Aus dem Gemeindegebiet Wackersdorf wird eine Fläche von 13 Quadratmeter (Flurstück Nr. 2739/1 Gemarkung Wackersdorf) ausgegliedert und der Flurstücknummer 436 der Gemarkung Altenschwand in der Gemeinde Bodenwöhr zugefügt (siehe Lageplan). Es handelt sich hierbei um ein privates Grundstücksgeschäft, öffentliche Flächen der Gemeinde sind nicht betroffen.
Für diese Gebietsänderung ist dem Landratsamt Schwandorf die entsprechende Genehmigung durch die jeweilige Gemeinde vorzulegen (siehe Schreiben vom 27.06.2022 – Sachgebiet 2.1. Kommunalaufsicht).
Zuständig für diese Genehmigung ist gemäß § 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bodenwöhr der Gemeinderat Bodenwöhr.
Die Verwaltung schlägt vor, die durch den privaten Kaufvertrag entstandene Veränderung des Gemeindegebietes Bodenwöhr zu genehmigen.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, dass mit der beantragten Gebietsänderung (gemäß Schreiben des Amtes für Digitalisierung und Breitband Nabburg vom 20.06.2022) Einverständnis besteht.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebietsänderung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung und Breitband, dem Landratsamt Schwandorf sowie der Gemeinde Wackersdorf zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2022 11:59 Uhr