Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); Wasserwacht OG - Bodenwöhr; hier: Anschaffung von Reanimationsphantomen


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Wasserwacht OG – Bodenwöhr hat am 29.06.2022 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss gestellt.

Für die Anschaffung von Reanimationsphantomen die zur Ausbildung, für die Jugendarbeit, die Breitenausbildung und Absicherung der Tourismus- und Badegäste dienen, sind der Wasserwacht OG - Bodenwöhr Kosten in Höhe von 5.914,42 € entstanden.

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:


a) Grundförderung
2 %
118,29 €
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit
2 %
118,29 €
Die Wasserwacht OG - Bodenwöhr hat Anspruch auf Jugendförderung.
c) örtliches Rettungswesen
2 % 
118,29 €
Die Wasserwacht OG - Bodenwöhr gehört zum örtlichen Rettungswesen.
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2 %
118,29 €
Die Wasserwacht OG - Bodenwöhr hat 2018, 2019 mit einer Cocktailbar teilgenommen. Die Wasserwacht OG - Bodenwöhr hätte im Jahre 2020, 2021 wieder teilgenommen.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren
2 %
118,29 €
Die Wasserwacht OG - Bodenwöhr hat 2018, 2019 mit einer Cocktailbar teilgenommen. Die Wasserwacht OG - Bodenwöhr hätte im Jahre 2020, 2021 wieder teilgenommen.
f) Gemeinnützigkeit
2 %
118,29 €
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
709,74


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der Wasserwacht OG – Bodenwöhr Kenntnis und beschließt, den Zuschuss, wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet, zu gewähren. Für die Anschaffung von Reanimationsphantomen erhält die Wasserwacht OG – Bodenwöhr einen Zuschuss in Höhe von 709,74 .
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 11:59 Uhr