Bauantrag;
Sarah und Sebastian Bauer; 93077 Bad Abbach;
hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 27.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Bauantragssteller haben einen Bauantrag auf „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage“ auf dem Grundstück Fl-Nr. 359/11 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, „Schlagfeld 4a“, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. Abstandsflächen müssen gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO auf dem eigenen Grundstück liegen. Das geplante Bauvorhaben überschneidet sich mit dem Grenzverlauf der Flurnummer 359/8. Die Eigentümerin des Grundstücks hat der Übernahme der Abstandsflächen gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO zugestimmt.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag des Eheleute Sarah und Sebastian Bauer auf „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage“ auf dem Flurstücknummer 359/11 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2022 09:57 Uhr