Bauantrag; Sarah und Sebastian Bauer; 93077 Bad Abbach; hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 27.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober 27.10.2022 ö beschließend 6.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragssteller haben einen Bauantrag auf „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage“ auf dem Grundstück Fl-Nr. 359/11 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, „Schlagfeld 4a“, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. Abstandsflächen müssen gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO auf dem eigenen Grundstück liegen. Das geplante Bauvorhaben überschneidet sich mit dem Grenzverlauf der Flurnummer 359/8. Die Eigentümerin des Grundstücks hat der Übernahme der Abstandsflächen gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO zugestimmt.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.  

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen den Bauantrag des Eheleute Sarah und Sebastian Bauer auf „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage“ auf dem Flurstücknummer 359/11 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 09:57 Uhr