Kahlert Klaus und Beate, 93057 Regensburg hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr wurde mit Schreiben vom 02.06.2023 von der Kreisverwaltungsbehörde Schwandorf zum Bauantragsverfahren der Bauantragssteller „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ angehört. 

Das Bauvorhaben befindet sich in Erzhäuser, „Alte Straße 9b“ auf der Flurnummer 126/3 der Gemarkung Erzhäuser in einem Mischgebiet (MI).

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung des Grundstückes ist nicht gesichert. Eine mögliche verkehrsrechtliche Erschließung kann über die Flurnummer 126/2 der Gemarkung Erzhäuser erfolgen. Die Versorgung des Grundstücks mit einer Wasser- bzw. einer Kanalleitung kann über die Flurnummer 126/4 der Gemarkung Erzhäuser erfolgen. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Unter Voraussetzung der dinglichen Sicherung von Wasser, Kanal, Zufahrt und Infrastruktur wird das erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zur Erteilung der Baugenehmigung erteilt. 

  1. Gegen Bauantrag des Ehepaares Kahlert Klaus und Beate auf „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flurnummer 126/3 der Gemarkung Erzhäuser bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:48 Uhr