26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell" hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern zu ändern.

In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2021 öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt in der Zeit vom 11.02.2021 – 12.03.2021 öffentlich ausgelegt.  

Die am 28.01.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitlich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung am 27.05.2021 öffentlicher Teil, wurde der Entwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und die Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 18.10.2022 – 17.11.2022 öffentlich ausgelegt.

Die am 27.05.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitlich am Verfahren beteiligt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „26. Flächennutzungsplanänderung „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 27.07.2023 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:50 Uhr