Bauleitplanung:
4. Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordungsplan SO "Solarpark Kronstetten II" der Gemeinde Wackersdorf;
hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Wackersdorf beabsichtigt auf der Flurnummer 1139 (Teilfläche) Gemarkung Alberndorf den Flächennutzungsplan zu ändern und auf den betroffenen Flächen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kronstetten II“ zu erlassen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 21.06.2023 in öffentlicher Sitzung die 4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO „Solarpark Kronstetten II“ für die Flurnummern 1139 Gemarkung Alberndorf beschlossen.
Aufgrund von § 3 Abs. 1 BauGB findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie der 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 12.07.2023 – 14.08.2023 statt.
Von der nach § 4a Abs. 2 Halbsatz 2 BauGB eröffneten Möglichkeit, die Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB zeitlich mit der Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB einzuholen, wird Gebrauch gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange findet daher ebenfalls in der Zeit vom 12.07.2023 bis 14.08.2023 statt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen die geplante 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wackersdorf sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kronstetten II“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2024 08:50 Uhr