Stadt Nittenau;
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung "Erweiterung Schönek"
hier: Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 26.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat Nittenau hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Schönek“ gefasst. Analog dazu erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans.
Der Vorhabenträger, die Firma „G. Schönek GmbH + Co. KG“ möchte ihren Betriebssitz in Nittenau in südlicher Richtung erweitern. Zu diesem Zweck muss der Flächennutzungsplan geändert werden und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens auf den Weg gebracht werden. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Flächennutzungsplanänderung liegt bis zum 31.10.2023 bei der Stadt Nittenau zur öffentlichen Einsichtnahme aus. In dieser Zeit haben beteiligte Behörden die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Schönek“ der G. Schönek GmbH + Co. KG bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2024 09:05 Uhr